Kindeswohlgefährdung – Pädagogik-Walk 05

(2 Kundenrezensionen)

ab 25,00 

Lizenzen

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Bestellung die
passende Lizenz wählen:

Diese Lizenzen regeln, welches Recht Sie erwerben und was Sie mit dem Film machen dürfen.

Je nachdem, wie Sie den gewünschten Film einsetzen wollen, bieten wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzmodelle an.

Für DVDs und Downloads jeweils: Einzel- oder Team-Lizenz.

Für Träger, Bibliotheken, Medienzentren oder Landesmedienzentren werden wir individuelle Angebote erstellen. Kommen Sie gerne auf uns zu – per Mail an

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Bestellung die passende Lizenz wählen und kommen Sie bei Unsicherheiten gerne auf uns zu.

In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Lizenzen.

Für wen ist diese Lizenz?

Diese Lizenz ist für Einzelpersonen wie ErzieherInnen, LehrerInnen, FortbildnerInnen, FachberaterInnen, Eltern, Studierende oder Privatpersonen, die den Film selbst nutzen und/oder ihn im Rahmen ihrer eigenen Fortbildungsarbeit einsetzen möchten.

Was ist erlaubt?

Mit dieser Lizenz darf die lizensierte Person den Film:

  • Private Nutzung
    Der Film darf im privaten Bereich angeschaut werden.
  • Nutzung in der eigenen Fortbildungsarbeit
    Der Film darf in einem überschaubaren Rahmen innerhalb der eigenen Fortbildungsarbeit vorgeführt werden (z. B. bei Teamsitzungen, Elternabenden, Seminaren, internen Weiterbildungen) sofern kein Eintritt erhoben wird und der Film nicht das Hauptprogramm einer kostenpflichtigen Veranstaltung ist.
  • Eine Sicherung auf einem USB-Stick/Festplatte für die eigene Verwendung.

Was ist nicht erlaubt?

  • Keine gewerbliche Nutzung
    Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn der Film Hauptbestandteil der Veranstaltung ist und/oder Eintritt verlangt wird.
    In diesem Fall kommen Sie auf uns zu und wir werden Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.
  • Keine Weitergabe oder Verleih
    Der Film darf nicht an Dritte weitergegeben oder verliehen werden, weder digital noch physisch. Auch eine Nutzung durch KollegInnen oder andere Einrichtungen ist ausgeschlossen.
  • Keine Bereitstellung an Teilnehmer*innen
    Die Lizenz erlaubt keine Verteilung oder digitale Bereitstellung des Films oder von Ausschnitten an Teilnehmende einer Fortbildung (z. B. über Plattformen, Cloud-Dienste, USB-Sticks, E-Mail etc.).
  • Keine Veröffentlichung auf öffentlichen Plattformen
    Die Bereitstellung auf öffentlichen Webseiten, Social Media, YouTube, Lernplattformen o. ä. ist nicht gestattet.
  • Keine Bearbeitung
    Das Filmmaterial darf nicht bearbeitet oder verändert werden.

Gültigkeit

  • Die Einzellizenz gilt weltweit und zeitlich unbegrenzt, solange die DVD oder die Download-Datei technisch zugänglich und abspielbar ist.
  • Die Lizenz ist an eine Person gebunden.

Für wen ist diese Lizenz?

Diese Lizenz ist für ein festes Team innerhalb einer Einrichtung (z. B. Kita, Schule, Jugendhilfeeinrichtung, Beratungsstelle, Fortbildungsteam). Die Lizenz ist nicht personenbezogen, sondern gilt für die Mitglieder der benannten Einrichtung bzw. dessen Team.

Was ist erlaubt?

  • Teaminterne Nutzung
    Der Film darf von allen im Lizenzumfang enthaltenen Mitarbeitenden oder Teammitgliedern genutzt werden, z. B. zur internen Fortbildung, zur Vorbereitung, für Elternabende oder Teamsitzungen.
  • Vorführung im internen Rahmen
    Öffentliche, nichtgewerbliche Vorführungen innerhalb der Einrichtung sind gestattet, z. B. für Eltern, Kooperationspartner oder innerhalb von Seminaren.
  • Speicherung auf geschütztem System
    Die Datei darf auf einem internen, passwortgeschützten Server oder Intranet abgelegt werden, sofern nur das Team Zugriff darauf hat.
  • Einsatz in Online-Settings (ohne Downloadfunktion)
    Der Film darf im Rahmen von internen Online-Seminaren, Webinaren oder Team-Meetings eingesetzt und vorgeführt werden, etwa via Zoom oder Teams.
    Wichtig: Die Datei darf dabei nicht zum Download angeboten oder kopiert werden können.

Was ist nicht erlaubt?

  • Keine gewerbliche Nutzung
    Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn der Film Hauptbestandteil der Veranstaltung ist und/oder Eintritt verlangt wird.
    In diesem Fall kommen Sie auf uns zu und wir werden Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.
  • Keine Weitergabe oder Nutzung durch andere Einrichtungen oder externe Personen
    Der Film darf nicht an andere Teams, Einrichtungen oder Personen außerhalb des Lizenzumfangs weitergegeben oder zugänglich gemacht werden.
  • Keine Veröffentlichung auf öffentlichen Plattformen
    Die Bereitstellung auf öffentlichen Webseiten, Social Media, YouTube, Lernplattformen o. ä. ist nicht gestattet.
  • Keine Bearbeitung
    Das Filmmaterial darf nicht bearbeitet oder verändert werden.

Gültigkeit

  • Die Teamlizenz gilt weltweit und zeitlich unbegrenzt, solange die DVD oder die Download-Datei technisch zugänglich und abspielbar ist.
  • Die Lizenz ist an eine Einrichtung und ein Team gebunden.

Für wen ist diese Lizenz?

Diese Lizenz ist für Organisationen, Träger oder Institutionen, die den Film in mehreren Einrichtungen einsetzen möchten z. B.:

  • Kita-Träger mit mehreren Standorten
  • Schulen im Verbund
  • Wohlfahrtsverbände, Jugendhilfeträger, Kirchen, Bildungsträger
  • Fachstellen, Ausbildungsstätten, Fortbildungsanbieter

Wie erhält man die Trägerlizenz?

  • Nur auf Anfrage erhältlich
    Die Trägerlizenz ist nicht direkt im Online-Shop buchbar.
    Bitte wenden Sie sich direkt an uns, um ein individuelles Angebot zu erhalten.
  • Staffelpreise
    Die Preise sind gestaffelt und richten sich nach der Anzahl der Einrichtungen, in denen der Film genutzt werden soll.

Was ist erlaubt?

  • Einsatz in mehreren Einrichtungen desselben Trägers
    Die lizenzierten Einrichtungen und deren Mitarbeitende dürfen den Film eigenständig und intern nutzen.
  • Vorführungen im Rahmen der Bildungsarbeit
    Öffentliche, nichtgewerbliche Vorführungen innerhalb der Einrichtungen sind erlaubt, z. B. bei Elternabenden, Fortbildungen, Projekten usw.
  • Zentrale Bereitstellung über einen geschützten Server
    Der Film darf zentral gespeichert werden (z. B. auf einem trägerinternen Server oder über ein LMS), sofern der Zugriff eindeutig auf die berechtigten Einrichtungen beschränkt ist.
  • Nutzung in Online-Settings möglich
    Der Film darf in Online-Veranstaltungen (z. B. interne Webinare, Videokonferenzen) gezeigt werden.
    Voraussetzung ist, dass der Film nicht außerhalb der lizensierten Einrichtungen heruntergeladen oder kopiert werden kann.

Was ist nicht erlaubt?

  • Keine gewerbliche Nutzung
    Veranstaltungen, bei denen der Film (oder Teile davon) im Mittelpunkt stehen und Eintritt erhoben wird, sind ausgeschlossen.
  • Keine Bereitstellung an Außenstehende oder Dritte
    Die Nutzung ist auf die benannten Einrichtungen beschränkt, d.h. eine Weitergabe an andere Träger, externe Referent*innen, Kooperationspartner o. ä. ist ausgeschlossen.
  • Keine Veröffentlichung auf öffentlichen Plattformen
    Die Bereitstellung auf öffentlichen Webseiten, Social Media, YouTube, Lernplattformen o. ä. ist nicht gestattet.
  • Keine Bearbeitung
    Das Filmmaterial darf nicht bearbeitet oder verändert werden.

Gültigkeit

  • Die Trägerlizenz gilt weltweit und zeitlich unbegrenzt, solange die DVD oder die Download-Datei technisch zugänglich und abspielbar ist.
  • Die Lizenz ist an den lizensierten Träger gebunden.
Für wen ist diese Lizenz? Die KOL-Lizenz richtet sich an:
  • Kreismedienzentren, Stadtmedienzentren, Bildstellen
  • Institutionen mit einem geschlossenen, aber größeren Nutzerkreis, der auf einen bestimmten Kreis oder eine Region begrenzt ist.
Wie erhält man die KOL-Lizenz?
  • Nur auf Anfrage erhältlich Die KOL-Lizenz ist nicht direkt im Online-Shop buchbar. Bitte wenden Sie sich direkt an uns, um ein individuelles Angebot zu erhalten.
  • Preise gestaffelt nach Region bzw. Trägergröße Die Preisstruktur richtet sich nach der Größe des Einzugsgebiets oder der angeschlossenen Einrichtungen.
Was ist erlaubt?
  • Zentrale digitale Bereitstellung Der Film darf auf einem geschützten Server oder in einem träger-/region-internen Medienportal (z. B. EDMOND, mebis, hessische Medienzentren etc.) gespeichert und dort dem berechtigten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden.
  • Zugriff für klar definierte Nutzergruppen Berechtigt sind z. B. Schulen in einem bestimmten Landkreis, Einrichtungen eines großen Trägers oder registrierte Fachkräfte innerhalb eines Bildungsträgers.
  • Nutzung ausschließlich im Bildungsbereich Der Einsatz ist auf pädagogische und bildungsbezogene Kontexte beschränkt, z. B. Unterricht, Fortbildungen, Elternarbeit, Seminare.
  • Physische DVD Diese kann bei Bedarf für 20€ dazu bestellt werden.
Was ist nicht erlaubt?
  • Keine gewerbliche Nutzung Die Filme dürfen nicht in Veranstaltungen eingesetzt werden, bei denen sie der Hauptinhalt sind und Eintritt verlangt wird.
  • Keine ungeschützte Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte Der Zugriff muss technisch und vertraglich auf den berechtigten Kreis beschränkt bleiben. Eine Nutzung durch externe Dritte, offene Plattformen oder soziale Medien ist nicht gestattet.
Gültigkeit
  • Die Lizenz gilt weltweit, zeitlich unbegrenzt (sofern nicht anders angegeben)
  • Sie wird mit Begleichung der Rechnung wirksam
LOL-Lizenz (für Landesmedienzentren) Die LOL-Lizenz für landesweite Bildungsportale und zentrale Landesmedienanstalten wird ausschließlich individuell vergeben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an einer LOL-Lizenz haben.
      AV1 Pädagogik-Filme
      Pfalzstr. 10
      34260 Kaufungen
      Telefon: 05605 – 4321
      E-Mail:

a. Gültigkeit der Lizenz

Die Lizenz ist zeitlich unbegrenzt gültig, solange das erworbene Medium (DVD oder Download) abspielbar ist.
Sie gilt weltweit.

b. Nutzungsbedingungen

  • Erlaubt ist die Vorführung direkt vom Originalmedium (DVD, Download, Online-Datei) je nach Lizenztyp (Einzel, Team, Träger, KOL).
  • Sicherungskopie von Downloads auf einem Stick oder einer Festplatte
  • Nicht erlaubt sind:
    • Gewerbliche Vorführungen, bei denen der Film Hauptbestandteil der Veranstaltung ist.
    • Verbreitung oder Vorführung über das Internet, YouTube, soziale Medien, Radio, TV oder Streaming-Plattformen
    • Bearbeitung des Filmmaterials

Nutzung außerhalb der Lizenz nur mit schriftlicher Genehmigung von AV1.

c. Rechtlicher Hinweis

Unberechtigte Vorführungen (z. B. ohne passende Lizenz) stellen eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 106–111a UrhG dar.
Das kann rechtliche Konsequenzen haben inkl. Abmahnung und Schadensersatzforderungen.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

  1. Warum kosten Team-, Träger- oder KOL-Lizenzen mehr?
    Diese Lizenzen ermöglichen mehreren Personen oder Einrichtungen den Zugang zum Film. Die höheren Preise gleichen diesen Nutzungsvorteil fair aus.
  2. Welche Lizenz ist für mich die richtige?

    • Einzellizenz (DVD oder Download):
      Für Einzelpersonen, z. B. PädagogInnen oder FortbildnerInnen usw., die den Film nur selbst nutzen, auch im Rahmen von Fortbildungen, Elternabenden oder Teamsitzungen (sofern der Film nicht an Teilnehmende oder KollegInnen weitergegeben wird).
    • Teamlizenz
      Für Einrichtungen mit einem Team, die den Film intern gemeinsam nutzen möchten – auch über einen internen Server.
    • Trägerlizenz:
      Wenn ein Träger den Film in mehr als einer Einrichtung einsetzen möchte, ist die Trägerlizenz notwendig.
    • KOL-Lizenz:
      Für Medienzentren, größere Träger oder Einrichtungen mit regionalem Nutzerkreis. Der Film darf auf Servern hinterlegt und z. B. mehreren Schulen oder Kitas zur Verfügung gestellt werden (kein öffentlicher Online-Zugang).
    • LOL-Lizenz:
      Für Landesmedienzentren, die den Film den Medienzentren in Ihrem Bundesland zur Verfügung stellen möchten.
  3. Verleiht AV1 auch Filme?
    Nein. Unsere Filme sind aktuell ausschließlich zum Kauf erhältlich.
  4. Kann ich eine Lizenz auch ohne DVD kaufen?
    Ja, bei unseren Online-Lizenzen ist kein physisches Medium erforderlich.
  5. Muss ich bei einer öffentlichen Vorführung GEMA-Gebühren zahlen?
    In der Regel nein, denn unsere Filme enthalten normalerweise GEMA-freie Musik (Ausnahme: Der Innere Ruf). Eine GEMA-Abgabe ist daher in der Regel nicht erforderlich.
  6. Darf ich die DVD oder Datei an andere verleihen?
    Die Verleihregelungen sind in den jeweiligen Lizenzbeschreibungen beschrieben.
  7. Darf ich Ausschnitte oder den ganzen Film bei Instagram oder anderswo posten?
    Nein, denn das wäre eine nicht erlaubte Veröffentlichung. Unsere offiziellen Trailer aus unserem Shop oder von unserem Youtube-Kanal dürfen gerne geteilt werden.
  8. Darf ich die DVD kopieren oder den digitalen Film weitergeben?
    Nein, denn das ist eine unzulässige Vervielfältigung und verletzt das Urheberrecht.

Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne:

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Beschreibung

Laufzeit: 53 Min.

Darum geht es:
Einer Kindeswohlgefährdung kann sich jede pädagogische Fachkraft irgendwann gegenüber gestellt sehen. Dann ist es wichtig zum Schutz des Kindes rechtzeitig und richtig zu handeln. Dafür braucht es Wissen und dieses „Wissen muss ins System“, so sagt Petra Hofmann vom „Kompetenzzentrum Traumapädagogik – Kinderschutz -systemisch“. Sie ist die Expertin bei diesem „Pädagogik-Walk“ und bringt die wichtigsten Informationen und Vorgehensweisen auf den Punkt. Janosch Hermann ist Heilerziehungspfleger, sowie sozialpädagogischer Familienhelfer und berichtet aus seiner praktischen Arbeit, wie er bei Kindeswohlgefährdungen vorgegangen ist. Dieses Wechselspiel von theoretischem Input und Praxiserfahrung während eines zwanglosen Spaziergangs um den Steinertsee in Kaufungen führt dazu, dass den Zuschauern ein brisantes Thema kurzweilig und auf unverfängliche Weise nahe gebracht wird (d.h. ohne, dass wir Betroffene filmen mussten). Der einstündige Walk kann zwar kein Ersatz für eine qualifizierte Fortbildung sein, er ermöglicht aber einen guten Einstieg in das Thema und sensibilisiert dafür. Pädagogische Fachkräfte haben einen gesetzlichen Schutzauftrag! Insofern sollte sich ErzieherInnen und LehrerInnen rechtzeitig mit Kindeswohlgefährdung beschäftigen. Dieser Film bietet dafür beste Voraussetzungen.

Produktsicherheit

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

AV1 Bild & Ton, Pfalzstr. 10, 34260 Kaufungen

Verantwortliche Person in der EU

Steffi Thon

Rezensionen (2)

2 Rezensionen für Kindeswohlgefährdung – Pädagogik-Walk 05

  1. Helia Schneider

    5. Pädagogik-Walk zum Thema „Kindeswohlgefährdung“
    In gewohnter Weise lädt Kurt Gerwig Experten zu einem weiteren Pädagogik – Walk ein, dem fünften bereits. Diesmal zu dem wichtigen Thema Kindeswohlgefährdung. Ein gemeinsamer Spaziergang mit zwei Experten am Steinertsee in Kaufungen stellt für mich eine geeignete Form dar, dieses sensible Thema zu behandeln, denn Bilder von vernachlässigten und gefährdeten Kindern hat AV1 verständlicherweise nicht aufgenommen.

    Die Geschäftsführerin Petra Hofmann, Sozialpädagogin, aus dem „Kompetenzzentrum Traumapädagogik-Kinderschutz-systemisch“ und der Heilerzieher und sozialpädagogische Familienhelfer Janosch Hermann sind mit Kurt Gerwig gehenderweise im Gespräch und die Zuschauer*innen erhalten sowohl grundlegendes und wichtiges Fach- und Hintergrundwissen, als auch einige, wenige Praxisberichte.
    Der Walk wird einige male mit Bildern der Natur kombiniert mit Musikeinspielern unterbrochen, was es etwas einfacher macht, zu folgen. Auch gibt es immer wieder kurze Einblendungen von Schlagworten oder Aussagen. Die Kapitel mit den Fragestellungen kann man auch einzeln anwählen, was absolut Sinn macht, wenn man die Antwort auf eine bestimmte Frage sucht.
    Fragestellungen, die im Walk behandelt werden sind zum Beispiel:
    – Was sind die häufigsten Fälle von Kindeswohlgefährdung (60-65 % sind Vernachlässigungsfälle, wobei die Dunkelziffer von Gewalt in jeder Form schätzungsweise recht hoch ist)
    – an was kann man Kindeswohlgefährdung festmachen (sichtbare Spuren, Verhalten des Kindes, Aussagen des Kindes oder der Eltern)
    – bei wem kommt Kindeswohlgefährdung eher vor (kann man nicht pauschal beantworten, eher bei jüngeren Kindern, weil man bei Jugendlichen davon ausgeht, dass sie sich selbst Hilfe holen, was aber ein Irrglaube ist)
    – wie sollen Fachkräfte vorgehen, wenn sie eine Vermutung haben
    Frau Hermann gibt in flottem Redetempo ausführliche Antworten, denen ich manchmal nicht ganz folgen kann, dann spule ich zurück und schaue es nochmal an. Es fallen einige Fachbegriffe, die im Laufe des Gespräches aber nach und nach erklärt und in den Zusammenhang gebracht werden. So zum Beispiel was eine Gefährdungseinschätzung ist (wird von den Fachkräften durchgeführt), eine Risikoeinschätzung (wird vom Jugendamt durchgeführt), welche Aufgaben die insoweit erfahrene Fachkraft hat (speziell für Beratungen ausgebildet) und was Gefährdungsdimensionen sind (physische Gewalt, Erziehungsgewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt/Partnerschaftsgewalt).
    Einige wichtige Informationen über das konkrete Vorgehen der Fachkräfte bekommt die Zuschauer*in auch. So zum Beispiel zunächst auf ihr Bauchgefühl zu hören, dann jedoch unbedingt nach dem 4 – Augen Prinzip vorzugehen, sich mit Kolleg*innen auszutauschen, die insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen, die Gefährdungseinschätzung durchzuführen, also systematisch und fundiert vorzugehen. In die Gespräche sind auch grundsätzlich die Eltern mit einzubeziehen, um gemeinsam mögliche Maßnahmen und Hilfen zu vereinbaren. Je nach Fall wird auch das Jugendamt oder sogar das Familiengericht hinzugezogen. Wichtig ist ebenfalls, dass die Einrichtung sich ein Schutzkonzept erarbeitet, nachdem sie im Verdachtsfall vorgehen kann.
    Eine beispielhafte Aufzählung von solchen Maßnahmen und Hilfen hätte ich interessant gefunden, Zuschauer*innen, die sich bis jetzt noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, können sich evtl. nichts darunter vorstellen. Janosch Hofmann berichtet an einer Stelle von einem konkreten Fall, den er erlebt hat. Da wird vorstellbar, welche Arbeit ein sozialpädagogischer Familienhelfer (eine unterstützende Maßnahme, die mit den Eltern und dem Jugendamt nach einer Gefährdungseinschätzung vereinbart werden kann) leistet. Ein paar mehr solche konkreten Beispiele aus seiner Berufspraxis, vielleicht auch mit Kindern unterschiedlichen Alters, hätten mir gefallen.
    Frau Hofmann beantwortet ebenfalls die Fragen nach möglichen „Fehlern“ von Fachkräften (nichts tun), der Rolle des Familiengerichts und zitiert auch immer wieder die grundlegenden Gesetzgrundlagen dazu. Sie betont immer wieder, wie wichtig Fachwissen zu dem Thema ist und das dieses Wissen ins System muss, damit Kindeswohlgefährdung früher, häufiger und verlässlicher gesehen, gemeldet und abgewendet werden kann.
    Schmunzeln musste ich über die beiden Regenschirme, es schien während des Spaziergangs durchgehend die Sonne, jedoch sieht man die ein oder andere Pfütze auf dem Boden.
    Der Film eignet sich für Teamfortbildungen oder in der Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften, ersetzt aber keine weitere Beschäftigung mit diesem wichtigen Thema.

  2. Detlef Rüsch

    Sehr geehrter Herr Gerwig, vielen Dank für Ihre email. Sehr gerne möchte ich eine DVD “Trennung in Liebe” bestellen. Zugleich mag ich Ihnen noch mitteilen, dass Ihre DVD “Kindeswohlgefährdung” vortrefflich ist. Ich habe sie mir schon mehrfach angesehen und sie ist fachlich ausgesprochen gut und auch die Akteure sehr professionell. Zugleich ist das Gehen durch den Park auch was ganz Lebendiges. Mir ist wichtig, dass sie das wissen, wie vortrefflich diese Produktion ist.

    Detlef Rüsch
    Dipl.Soz.päd., systemischer Familientherapeut, Supervisor, Kinderschutz- Fachberater
    84034 Landshut

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