Kindeswohlgefährdung – Pädagogik-Walk 05
ab 25,00 €
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Bestellung die
passende Lizenz wählen:
Diese Lizenzen regeln, welches Recht Sie erwerben und was Sie mit dem Film machen dürfen.
Je nachdem, wie Sie den gewünschten Film einsetzen wollen, bieten wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzmodelle an. Wählen Sie bitte aus:
- Für DVDs > Ö-Rechte oder V&Ö-Rechte und
- für Downloads > POL oder SOL
und erwerben Sie bei Ihrer Bestellung die legalen Vorführungs- oder Verleihrechte.
Eine Privat- oder Einzelperson (z.B. ErzieherIn, LehrerIn, FortbildnerIn, …) erhält mit der Bezahlung der Rechnung das personen-gebundene Recht für öffentliche, nicht-gewerbliche Vorführungen (Ö) des Filmes in Ihrer Bildungseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Universität, Verein, Kulturstätte, Jugendzentrum, Kirche,…).
Die lizenzierte Person kann den Film im Rahmen ihrer Bildungs- und Fortbildungsarbeit (z.B. in Teamsitzungen, bei Elternabenden, Lehrerfortbildungen, Seminaren, etc.), öffentlich vorführen, sofern kein Eintritt genommen wird (das wäre nämlich gewerblich). Sie darf den Film aber nicht weitergeben an Andere, also verleihen.
Bei Vorträgen, Tagungen, Konferenzen, etc., bei denen eine Teilnehmergebühr zu entrichten ist, der Film (oder Auszüge davon) aber nur Beiwerk und nicht der alleinige oder Hauptgrund der Veranstaltung sind, ist die Ö- bzw. die POL-Lizenz ausreichend.
Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.
WICHTIG: Bei dieser Lizenz nicht enthalten ist das Verleihrecht! Ein Verleihvorgang ist die Weitergabe des Filmes an andere Nutzer (z.B. eine andere Kita, andere LehrerInnen, andere FortbildnerInnen, etc.). Dafür wird das nachfolgend beschriebene V&Ö-Recht benötigt.
Bei dieser Lizenz erhält man mit der Bezahlung der Rechnung die V&Ö-Rechte für den Verleih (V), (z.B. an eine andere Einrichtung), sowie für die öffentliche Vorführung (Ö), z.B. innerhalb einer Schule, nicht aber für gewerbliche Aufführungen des Films.
Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.
Institutionen, die diese Lizenz zwingend benötigen sind: Schulen (alle Schulen, Fachschulen, Akademien, Universitäten…), Medienzentren, Bildstellen, Bibliotheken oder andere Verleih-Einrichtungen. Wenn in der Rechnung der Name solcher Einrichtungen bzw. einer Schule steht, muss eine V&Ö- bzw. SOL-Lizenz erworben werden.
Träger und vergleichbare Institutionen, die den Film intern verleihen wollen, können das bis zu einer max. Anzahl von 10 Einrichtungen innerhalb dieses Trägers und in einem „geschützten Raum“ (z.B.Intranet, Schulserver o.ä, falls SOL) machen. Soll der erworbene Film an mehr als 10 Einrichtungen eines Trägers verliehen oder eingesetzt werden, erstellen wir ein individuelles Angebot im Rahmen unserer KOL-Lizenzen.
Webinare, Online-Seminare, Homeschooling: Mit dieser Lizenz können Sie den Film auch im Rahmen von Online-Seminaren einsetzen, allerdings nicht zum Download. Es muss sichergestellt sein, dass die Filme oder Teile davon von Dritten nicht illegal kopiert oder heruntergeladen werden können.
Lernmanagementsysteme, E-Learning-Plattformen u.ä.: Soll der Film über trägerinterne, web- oder onlinebasierte Lernmanagementsysteme den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist abhängig vom Nutzerkreis.
Die Ö-/POL- sowie V&Ö-/SOL-Lizenzen gelten weltweit, zeitlich unbegrenzt und sind jeweils an die Lebensdauer der DVD bzw. der Download-Datei gekoppelt. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Die KOL ist eine digitale, regional begrenzte Lizenz, vornehmlich für Kreismedienzentren und vglb. Einrichtungen (z.B. Träger mit mehr als 10 angeschlossenen Einrichtungen). Filme mit einer KOL dürfen Sie auf einem Server hinterlegen, einem abgeschlossenen Nutzerkreis zugänglich machen (z.B. den Schulen Ihres Kreises oder den Einrichtungen ihres Trägers) und ausschließlich in der Bildungsarbeit einsetzen. Gewerbliche Aufführungen sind nicht gestattet. Das bedeutet: Es dürfen keine Vorführungen angeboten werden, bei denen der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird.
NEU: Bei KOL-Bestellungen beachten Sie bitte die neue Preisstaffelung nach Größe der Einzugsgebiete. Gültig ab 01. Okt. 2023.
Die KOL erhalten Sie mit der Rechnung. Sie wird wirksam mit deren Bezahlung, gilt weltweit und ist, soweit nichts anderes angegeben, zeitlich unbegrenzt. Im Preis ist neben der online-DVD (im TOM-Format) zusätzlich eine normale (physikalische) DVD oder die Download-Datei enthalten. Das Verleihrecht (V&Ö) dieser DVD ist inklusive.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung.
AV1 Pädagogik-Filme
Pfalzstr. 10
34260 Kaufungen
Telefon: 05605 – 4321
Telefax: 05605 – 70219
E-Mail:
- a. Zeitliche und örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht ist an die tatsächliche Lebensdauer des Datenträgers gebunden. Das bedeutet, dass das o.g. Nutzungsrecht so lange gültig ist, wie das Medium abspielbar ist (Printlife). Das Nutzungsrecht gilt nur für das gekaufte Medium (z.B. DVD) und ist nicht auf einen anderen Datenträger übertragbar (z.B. nicht auf eine andere oder kopierte DVD). Die örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts ist weltweit. - b. Weitere Nutzungsbedingungen
Eine Vorführung von einer Datenträgerkopie, einer Festplatte oder von einem anderen Speichermedium ist (außer bei den Online-Lizenzen) nicht gestattet. Ebenfalls ist eine Vorführung über das Internet oder über eine Funk- oder Sendeanstalt ausgeschlossen. Sollte ein Kunde den Artikel außerhalb des hier beschriebenen Rahmens verwenden wollen, ist dies nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Beachten Sie auch die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, insbesondere § 14. - c. ACHTUNG: Eine Filmvorführung ohne die erforderlichen Rechte stellt eine Urheberrechtsverletzung
nach §§ 106 – 111a UrhGdar. Dies kann eine Abmahnung sowie ggf. die gerichtliche Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen zur Folge haben. Weitere Infos zum neuen Urheberrechtsgesetz erhalten Sie hier: FILME IM UNTERRICHTBeachten Sie auch die nachfolgenden „Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Lizenzen“ oder schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen dazu haben:
- 1. Wie kommt der höhere Preis für V&Ö- oder SOL-lizenzierte Filme zustande?
Da derart lizenzierte Filme für den Verleih und / oder öffentliche Vorführungen freigegeben sind, werden sie von einem sehr großen Personenkreis genutzt. Dadurch entgehen uns viele potentielle Käufer, denn Filme, die entleihbar sind, werden seltener gekauft. Deshalb müssen wir unsererseits für einen angemessenen Ausgleich für die damit verbundenen Absatzverluste sorgen. 2. Welcher Lizenztyp ist für mich der richtige?
Ö-Rechte / POL: Sofern Sie den Film nur privat oder wie oben beschrieben nutzen, benötigen Sie keine V&Ö-Lizenz.
Beispiele: Eine Schule erwirbt einen Film. Dieser wird nicht in die Bibliothek aufgenommen und nur von einer/m Lehrer/in genutzt, dann ist nur eine Ö-Lizenz erforderlich. Eine Kita-LeiterIn oder FortbildnerIn möchte den Film im Rahmen von Teamsitzungen oder bei Fortbildungen einsetzen, auch dann wird nur diese Lizenz benötigt. V&Ö-Rechte / SOL: Sie müssen sich fragen, ob Sie den Film „verleihen“ wollen.
Beispiele: Eine Schule möchte den Film all ihren LehrerInnen zugänglich machen und/oder in die Bibliothek aufnehmen, also verleihen. Dafür wird das Verleihrecht benötigt (V&Ö oder SOL). Eine FortbildnerIn möchte den Film (nicht personen-gebunden) an verschiedene Kitas weitergeben (also verleihen), dann ist die V&Ö-Lizenz erforderlich. Sollten Sie noch unschlüssig sein, kontaktieren Sie uns bitte.- 3. Kann ich auch Filme bei Ihnen ausleihen?
Nein. All unsere Filme stehen nur zum Verkauf zur Verfügung und können nicht entliehen werden. Wir empfehlen, bei Ihrem Medienzentrum anzufragen, ob diese bereit wären, Ihren Wunschtitel anzuschaffen. Häufig werden diese Wünsche erfüllt. 4. Kann ich auch nur ein Nutzungsrecht bei Ihnen kaufen ohne eine dazugehörige DVD?
DVD oder Download werden immer zusammen mit dem jeweiligen Nutzungsrecht angeboten. Der Kauf einer Lizenz (ohne DVD) ist bei den Online-Lizenzen (SOL und POL) möglich.5. Muss ich bei einer öffentlichen Vorführung Abgaben an die GEMA zahlen?
Nein. Unsere Filme enthalten i.d.R. (Ausnahme der Film „Der Innere Ruf“) nur GEMA-freie Musik, für die keine Abgaben zu zahlen sind.6. Kann ich die DVD an eine/n Bekannte/n oder an eine andere Einrichtung ausleihen?
Ja, aber dann brauchen Sie die V&Ö-Lizenz (siehe oben Pkt. 2).- 7. Darf ich den Film oder Ausschnitte davon bei Facebook posten?
Nein. Das wäre eine nicht-erlaubte Veröffentlichung und Vervielfältigung. Die entsprechenden Trailer (aus AV1-Shop und YouTube) können dort jedoch gerne geteilt werden. Genau dafür sind sie gedacht.
8. Darf ich die DVD kopieren?
Ja, Sie können sich eine private Sicherungskopie anlegen, mehr nicht. Diese dürfen Sie aber nicht weitergeben, also verleihen. Jeder weitere Kopiervorgang wäre eine nicht erlaubte Vervielfältigung.Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Weitere Infos erhalten Sie auch auf dieser Website: https://www.filme-im-unterricht.de/
Gewicht | 0,100 kg |
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Experten | , |
DVD-Nummer | |
Online-Nummer | |
Einsatzorte |
Ausbildung von sozialen Berufen (Fachschulen, Fachhochschulen, Unis, Akademien) , , , |
Kategorien | |
Geeignet für | , , , , |
Produktsicherheit
Herstellerinformationen
AV1 Bild & Ton, Pfalzstr. 10, 34260 Kaufungen
Verantwortliche Person in der EU
Steffi Thon
2 Bewertungen für Kindeswohlgefährdung – Pädagogik-Walk 05
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Produktdatenblatt zum Herunterladen: AV1-Produktdatenblatt-Film-Pädagogik Walk 05 - Kindeswohlgefährdung
Helia Schneider –
5. Pädagogik-Walk zum Thema „Kindeswohlgefährdung“
In gewohnter Weise lädt Kurt Gerwig Experten zu einem weiteren Pädagogik – Walk ein, dem fünften bereits. Diesmal zu dem wichtigen Thema Kindeswohlgefährdung. Ein gemeinsamer Spaziergang mit zwei Experten am Steinertsee in Kaufungen stellt für mich eine geeignete Form dar, dieses sensible Thema zu behandeln, denn Bilder von vernachlässigten und gefährdeten Kindern hat AV1 verständlicherweise nicht aufgenommen.
Die Geschäftsführerin Petra Hofmann, Sozialpädagogin, aus dem „Kompetenzzentrum Traumapädagogik-Kinderschutz-systemisch“ und der Heilerzieher und sozialpädagogische Familienhelfer Janosch Hermann sind mit Kurt Gerwig gehenderweise im Gespräch und die Zuschauer*innen erhalten sowohl grundlegendes und wichtiges Fach- und Hintergrundwissen, als auch einige, wenige Praxisberichte.
Der Walk wird einige male mit Bildern der Natur kombiniert mit Musikeinspielern unterbrochen, was es etwas einfacher macht, zu folgen. Auch gibt es immer wieder kurze Einblendungen von Schlagworten oder Aussagen. Die Kapitel mit den Fragestellungen kann man auch einzeln anwählen, was absolut Sinn macht, wenn man die Antwort auf eine bestimmte Frage sucht.
Fragestellungen, die im Walk behandelt werden sind zum Beispiel:
– Was sind die häufigsten Fälle von Kindeswohlgefährdung (60-65 % sind Vernachlässigungsfälle, wobei die Dunkelziffer von Gewalt in jeder Form schätzungsweise recht hoch ist)
– an was kann man Kindeswohlgefährdung festmachen (sichtbare Spuren, Verhalten des Kindes, Aussagen des Kindes oder der Eltern)
– bei wem kommt Kindeswohlgefährdung eher vor (kann man nicht pauschal beantworten, eher bei jüngeren Kindern, weil man bei Jugendlichen davon ausgeht, dass sie sich selbst Hilfe holen, was aber ein Irrglaube ist)
– wie sollen Fachkräfte vorgehen, wenn sie eine Vermutung haben
Frau Hermann gibt in flottem Redetempo ausführliche Antworten, denen ich manchmal nicht ganz folgen kann, dann spule ich zurück und schaue es nochmal an. Es fallen einige Fachbegriffe, die im Laufe des Gespräches aber nach und nach erklärt und in den Zusammenhang gebracht werden. So zum Beispiel was eine Gefährdungseinschätzung ist (wird von den Fachkräften durchgeführt), eine Risikoeinschätzung (wird vom Jugendamt durchgeführt), welche Aufgaben die insoweit erfahrene Fachkraft hat (speziell für Beratungen ausgebildet) und was Gefährdungsdimensionen sind (physische Gewalt, Erziehungsgewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt/Partnerschaftsgewalt).
Einige wichtige Informationen über das konkrete Vorgehen der Fachkräfte bekommt die Zuschauer*in auch. So zum Beispiel zunächst auf ihr Bauchgefühl zu hören, dann jedoch unbedingt nach dem 4 – Augen Prinzip vorzugehen, sich mit Kolleg*innen auszutauschen, die insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen, die Gefährdungseinschätzung durchzuführen, also systematisch und fundiert vorzugehen. In die Gespräche sind auch grundsätzlich die Eltern mit einzubeziehen, um gemeinsam mögliche Maßnahmen und Hilfen zu vereinbaren. Je nach Fall wird auch das Jugendamt oder sogar das Familiengericht hinzugezogen. Wichtig ist ebenfalls, dass die Einrichtung sich ein Schutzkonzept erarbeitet, nachdem sie im Verdachtsfall vorgehen kann.
Eine beispielhafte Aufzählung von solchen Maßnahmen und Hilfen hätte ich interessant gefunden, Zuschauer*innen, die sich bis jetzt noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, können sich evtl. nichts darunter vorstellen. Janosch Hofmann berichtet an einer Stelle von einem konkreten Fall, den er erlebt hat. Da wird vorstellbar, welche Arbeit ein sozialpädagogischer Familienhelfer (eine unterstützende Maßnahme, die mit den Eltern und dem Jugendamt nach einer Gefährdungseinschätzung vereinbart werden kann) leistet. Ein paar mehr solche konkreten Beispiele aus seiner Berufspraxis, vielleicht auch mit Kindern unterschiedlichen Alters, hätten mir gefallen.
Frau Hofmann beantwortet ebenfalls die Fragen nach möglichen „Fehlern“ von Fachkräften (nichts tun), der Rolle des Familiengerichts und zitiert auch immer wieder die grundlegenden Gesetzgrundlagen dazu. Sie betont immer wieder, wie wichtig Fachwissen zu dem Thema ist und das dieses Wissen ins System muss, damit Kindeswohlgefährdung früher, häufiger und verlässlicher gesehen, gemeldet und abgewendet werden kann.
Schmunzeln musste ich über die beiden Regenschirme, es schien während des Spaziergangs durchgehend die Sonne, jedoch sieht man die ein oder andere Pfütze auf dem Boden.
Der Film eignet sich für Teamfortbildungen oder in der Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften, ersetzt aber keine weitere Beschäftigung mit diesem wichtigen Thema.
Detlef Rüsch –
Sehr geehrter Herr Gerwig, vielen Dank für Ihre email. Sehr gerne möchte ich eine DVD „Trennung in Liebe“ bestellen. Zugleich mag ich Ihnen noch mitteilen, dass Ihre DVD „Kindeswohlgefährdung“ vortrefflich ist. Ich habe sie mir schon mehrfach angesehen und sie ist fachlich ausgesprochen gut und auch die Akteure sehr professionell. Zugleich ist das Gehen durch den Park auch was ganz Lebendiges. Mir ist wichtig, dass sie das wissen, wie vortrefflich diese Produktion ist.
Detlef Rüsch
Dipl.Soz.päd., systemischer Familientherapeut, Supervisor, Kinderschutz- Fachberater
84034 Landshut