Treffpunkt Schule

ab 36,80 

Lizenzen

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Bestellung die
passende Lizenz wählen:

Diese Lizenzen regeln, welches Recht Sie erwerben und was Sie mit dem Film machen dürfen.

Je nachdem, wie Sie den gewünschten Film einsetzen wollen, bieten wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzmodelle an. Wählen Sie bitte aus:

- Für DVDs > Ö-Rechte oder V&Ö-Rechte und
- für Downloads > POL oder SOL

und erwerben Sie bei Ihrer Bestellung die legalen Vorführungs- oder Verleihrechte.

Eine Privat- oder Einzelperson (z.B. ErzieherIn, LehrerIn, FortbildnerIn, …) erhält mit der Bezahlung der Rechnung das personen-gebundene Recht für öffentliche, nicht-gewerbliche Vorführungen (Ö) des Filmes in Ihrer Bildungseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Universität, Verein, Kulturstätte, Jugendzentrum, Kirche,…).

Die lizenzierte Person kann den Film im Rahmen ihrer Bildungs- und Fortbildungsarbeit (z.B. in Teamsitzungen, bei Elternabenden, Lehrerfortbildungen, Seminaren, etc.), öffentlich vorführen, sofern kein Eintritt genommen wird (das wäre nämlich gewerblich). Sie darf den Film aber nicht weitergeben an Andere, also verleihen.

Bei Vorträgen, Tagungen, Konferenzen, etc., bei denen eine Teilnehmergebühr zu entrichten ist, der Film (oder Auszüge davon) aber nur Beiwerk und nicht der alleinige oder Hauptgrund der Veranstaltung sind, ist die Ö- bzw. die POL-Lizenz ausreichend.

Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.

WICHTIG: Bei dieser Lizenz nicht enthalten ist das Verleihrecht! Ein Verleihvorgang ist die Weitergabe des Filmes an andere Nutzer (z.B. eine andere Kita, andere LehrerInnen, andere FortbildnerInnen, etc.). Dafür wird das nachfolgend beschriebene V&Ö-Recht benötigt.

Bei dieser Lizenz erhält man mit der Bezahlung der Rechnung die V&Ö-Rechte für den Verleih (V), (z.B. an eine andere Einrichtung)sowie für die öffentliche Vorführung (Ö), z.B. innerhalb einer Schule, nicht aber für gewerbliche Aufführungen des Films.

Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich. 

Institutionen, die diese Lizenz zwingend benötigen sind: Schulen (alle Schulen, Fachschulen, Akademien, Universitäten…), Medienzentren, Bildstellen, Bibliotheken oder andere Verleih-Einrichtungen. Wenn in der Rechnung der Name solcher Einrichtungen bzw. einer Schule steht, muss eine V&Ö- bzw. SOL-Lizenz erworben werden. 

Träger und vergleichbare Institutionen, die den Film intern verleihen wollenkönnen das bis zu einer max. Anzahl von 10 Einrichtungen innerhalb dieses Trägers und in einem „geschützten Raum“ (z.B.Intranet, Schulserver o.ä, falls SOL) machen. Soll der erworbene Film an mehr als 10 Einrichtungen eines Trägers verliehen oder eingesetzt werden, erstellen wir ein individuelles Angebot im Rahmen unserer KOL-Lizenzen

Webinare, Online-Seminare, Homeschooling: Mit dieser Lizenz können Sie den Film auch im Rahmen von Online-Seminaren einsetzen, allerdings nicht zum Download. Es muss sichergestellt sein, dass die Filme oder Teile davon von Dritten nicht illegal kopiert oder heruntergeladen werden können.

Lernmanagementsysteme, E-Learning-Plattformen u.ä.: Soll der Film über trägerinterne, web- oder onlinebasierte Lernmanagementsysteme den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist abhängig vom Nutzerkreis.

Die Ö-/POL- sowie V&Ö-/SOL-Lizenzen gelten weltweit, zeitlich unbegrenzt und sind jeweils an die Lebensdauer der DVD bzw. der Download-Datei gekoppelt. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Die KOL ist eine digitale, regional begrenzte Lizenz, vornehmlich für Kreismedienzentren und vglb. Einrichtungen (z.B. Träger mit mehr als 10 angeschlossenen Einrichtungen). Filme mit einer KOL dürfen Sie auf einem Server hinterlegen, einem abgeschlossenen Nutzerkreis zugänglich machen (z.B. den Schulen Ihres Kreises oder den Einrichtungen ihres Trägers) und ausschließlich in der Bildungsarbeit einsetzen. Gewerbliche Aufführungen sind nicht gestattet. Das bedeutet: Es dürfen keine Vorführungen angeboten werden, bei denen der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird.

NEU: Bei KOL-Bestellungen beachten Sie bitte die neue Preisstaffelung nach Größe der Einzugsgebiete. Gültig ab 01. Okt. 2023.

Die KOL erhalten Sie mit der Rechnung. Sie wird wirksam mit deren Bezahlung, gilt weltweit und ist, soweit nichts anderes angegeben, zeitlich unbegrenzt. Im Preis ist neben der online-DVD (im TOM-Format) zusätzlich eine normale (physikalische) DVD oder die Download-Datei enthalten. Das Verleihrecht (V&Ö) dieser DVD ist inklusive.

Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung.

AV1 Pädagogik-Filme
Pfalzstr. 10
34260 Kaufungen

Telefon: 05605 – 4321
Telefax: 05605 – 70219
E-Mail:

  • a. Zeitliche und örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts
    Das Nutzungsrecht ist an die tatsächliche Lebensdauer des Datenträgers gebunden. Das bedeutet, dass das o.g. Nutzungsrecht so lange gültig ist, wie das Medium abspielbar ist (Printlife). Das Nutzungsrecht gilt nur für das gekaufte Medium (z.B. DVD) und ist nicht auf einen anderen Datenträger übertragbar (z.B. nicht auf eine andere oder kopierte DVD). Die örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts ist weltweit.
  • b. Weitere Nutzungsbedingungen
    Eine Vorführung von einer Datenträgerkopie, einer Festplatte oder von einem anderen Speichermedium ist (außer bei den Online-Lizenzen) nicht gestattet. Ebenfalls ist eine Vorführung über das Internet oder über eine Funk- oder Sendeanstalt ausgeschlossen. Sollte ein Kunde den Artikel außerhalb des hier beschriebenen Rahmens verwenden wollen, ist dies nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Beachten Sie auch die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, insbesondere § 14.
  • c. ACHTUNG: Eine Filmvorführung ohne die erforderlichen Rechte stellt eine Urheberrechtsverletzung
    nach §§ 106 – 111a UrhG
    dar. Dies kann eine Abmahnung sowie ggf. die gerichtliche Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen zur Folge haben. Weitere Infos zum neuen Urheberrechtsgesetz erhalten Sie hier: FILME IM UNTERRICHT

    Beachten Sie auch die nachfolgenden „Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Lizenzen“ oder schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen dazu haben:

  • 1. Wie kommt der höhere Preis für V&Ö- oder SOL-lizenzierte Filme zustande?
    Da derart lizenzierte Filme für den Verleih und / oder öffentliche Vorführungen freigegeben sind, werden sie von einem sehr großen Personenkreis genutzt. Dadurch entgehen uns viele potentielle Käufer, denn Filme, die entleihbar sind, werden seltener gekauft. Deshalb müssen wir unsererseits für einen angemessenen Ausgleich für die damit verbundenen Absatzverluste sorgen.
  •  2. Welcher Lizenztyp ist für mich der richtige?
    Ö-Rechte / POL: Sofern Sie den Film nur privat oder wie oben beschrieben nutzen, benötigen Sie keine V&Ö-Lizenz.
    Beispiele: Eine Schule erwirbt einen Film. Dieser wird nicht in die Bibliothek aufgenommen und nur von einer/m Lehrer/in genutzt, dann ist nur eine Ö-Lizenz erforderlich. Eine Kita-LeiterIn oder FortbildnerIn möchte den Film im Rahmen von Teamsitzungen oder bei Fortbildungen einsetzen, auch dann wird nur diese Lizenz benötigt.                                                                         V&Ö-Rechte / SOL: Sie müssen sich fragen, ob Sie den Film „verleihen“ wollen.
    Beispiele: Eine Schule möchte den Film all ihren LehrerInnen zugänglich machen und/oder in die Bibliothek aufnehmen, also verleihen. Dafür wird das Verleihrecht benötigt (V&Ö oder SOL). Eine FortbildnerIn möchte den Film (nicht personen-gebunden) an verschiedene Kitas weitergeben (also verleihen), dann ist die V&Ö-Lizenz erforderlich. Sollten Sie noch unschlüssig sein, kontaktieren Sie uns bitte.

  • 3. Kann ich auch Filme bei Ihnen ausleihen?
    Nein. All unsere Filme stehen nur zum Verkauf zur Verfügung und können nicht entliehen werden. Wir empfehlen, bei Ihrem Medienzentrum anzufragen, ob diese bereit wären, Ihren Wunschtitel anzuschaffen. Häufig werden diese Wünsche erfüllt.
  • 4. Kann ich auch nur ein Nutzungsrecht bei Ihnen kaufen ohne eine dazugehörige DVD?
    DVD oder Download werden immer zusammen mit dem jeweiligen Nutzungsrecht angeboten. Der Kauf einer Lizenz (ohne DVD) ist bei den Online-Lizenzen (SOL und POL) möglich.

  • 5. Muss ich bei einer öffentlichen Vorführung Abgaben an die GEMA zahlen?
    Nein. Unsere Filme enthalten i.d.R. (Ausnahme der Film „Der Innere Ruf“) nur GEMA-freie Musik, für die keine Abgaben zu zahlen sind.

  • 6. Kann ich die DVD an eine/n Bekannte/n oder an eine andere Einrichtung ausleihen?
    Ja, aber dann brauchen Sie die V&Ö-Lizenz (siehe oben Pkt. 2).

  • 7. Darf ich den Film oder Ausschnitte davon bei Facebook posten?

    Nein. Das wäre eine nicht-erlaubte Veröffentlichung und Vervielfältigung. Die entsprechenden Trailer (aus AV1-Shop und YouTube) können dort jedoch gerne geteilt werden. Genau dafür sind sie gedacht.

  • 8. Darf ich die DVD kopieren?
    Ja, Sie können sich eine private Sicherungskopie anlegen, mehr nicht. Diese dürfen Sie aber nicht weitergeben, also verleihen. Jeder weitere Kopiervorgang wäre eine nicht erlaubte Vervielfältigung.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern weiter.

    Weitere Infos erhalten Sie auch auf dieser Website: https://www.filme-im-unterricht.de/

Dieses Paket beinhaltet die unten beschriebenen Filme:

 

Stell Dir vor es ist Schule und alle wollen hin, Folge 3 Edition Hüther

Margret Rasfeld, die Leiterin der Ev. Gemeinschaftsschule in Berlin-Mitte berichtet, wie es ihr gelungen ist, ihre Schule so umzugestalten, dass die SchülerInnen nicht nur eigen- verantwortlich lernen und Aufgaben im Gemeinwesen übernehmen, sondern inzwischen sogar stark nachgefragte Fortbildungen für Schulleiter und Lehrer durchführen und somit so andere Schulen für dieses Konzept begeistern.

Das Leitbild dieses Schulkonzept: Wir wollen ein ‚Haus des Lernens‘ sein, in dem alle willkommen sind. Kinder mit Begabungen aller Art, Kinder mit Handicap und Kinder aus vielen Kulturen.

Wie dieses Leitbild in der Ev. Gemeinschaftsschule in Berlin in der täglichen Schul- und Unterrichtspraxis umgesetzt wird, erfahren Sie in diesem Vortrag vom 01. Feb. 2011.
Am Anfang steht eine Einführung von Prof. Dr. Gerald Hüther. Laufzeit: 64 Min.

 

Was brauchen große Kinder in Schule, Hort und Elternhaus?

Horte, Schulen und Eltern erhalten mit dieser DVD sehr gute Anregungen und Hilfen für die Unterstützung von Großen Kindern.
Im ersten Teil des Filmes geht es um die Lebensbedürfnisse Großer Kinder (i.A.v. 6 bis 14 Jahren): Was sind ihre altersspezifischen Grundbedürfnisse? Was hilft ihnen in ihrer Entwicklung?

In Teil 2 ist der Fokus auf die Lebensorte der Großen Kinder gerichtet, die Schule, den Hort und das Elternhaus. Was können diese Institutionen dazu beitragen, dass sich Große Kinder ihrem Alter entsprechend körperlich, seelisch, geistig und sozial gesund entwickeln?
In beiden Teilen bieten lebendige Interviews mit den Kindern und PädagogInnen, sowie qualifizierte Statements von hochkarätigen Experten wertvolle Hinweise und Erkenntnisse.

 

Welche Angebote stehen älteren Kindern zur Verfügung?
Prof. Dr. Michaela Rißmann zeigt in diesem Vortrag das Dilemma der Angebote für ältere Kinder auf.  Ihre Ausführungen bieten aber auch viele Ansatzpunkte, wie man etwas ändern, besser machen könnte. Sie spricht von einer fachwissenschaftlichen Blackbox, beschreibt die 3 Traditionen und die Entstehungsgeschichte der Angebote für ältere Kinder und konstatiert, dass die Horte bis heute ein Stiefkind in unserer Bildungslandschaft sind: Ihnen fehlt eine klare pädagogische Idee, allzu oft werden lediglich die Methoden des Kindergartens auf die Horte übertragen. Sie fordert stattdessen Lebensräume, die die originären Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen. Die Eltern schätzen zwar den Hort, es gibt aber zu wenig stabile Kontakte zwischen Horten und Schulen, die zudem selten auf Augenhöhe kooperieren. Außerdem hat der Hort häufig schulergänzende Funktionen. Zwar gibt es seit 2002 die Angebote der Ganztagsschulen, die aber wiederum von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden sind und zu wenig auf die Bedürfnisse der älteren Kinder abgestimmt sind. Julia Lieder vom Amt für Bildung der Stadt Erfurt stellt dann in einem 9-minütigem Vortrag das Bildungskonzept der Stadt Erfurt dar, in dem u.a. auch Angebote für Flüchtlingskinder enthalten sind.
Im anschließenden Fazit von Frau Rißmann stellt sie heraus, dass ein allgemein gültiger Bildungsauftrag für ältere Kinder kaum erkennbar ist, die Horte in einem kompliziertem Spannungsfeld stehen und sich bislang selten von der Bildung  in KiTas emanzipieren können. Sie fordert, dass ältere Kinder endlich das Recht auf Selbstbestimmung und freie Gestaltung ihrer Freizeit bekommen müssten und ihnen dafür entsprechende Räum und genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Ausweitung der schulischen Angebote in Ganztagsschulen sieht sie kritisch, verweist auf die 23 Thesen für eine gute Ganztagsschule und fordert am Ende eine Diskussion über den Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter.

 

Das Leben als Lehrplan

Ein als kleine Firma selbst betriebenes Schüler-Café, ein selbst gebauter Pizza-Ofen, in dem während der Unterrichtszeit gebacken wird, eine selbst gebaute Wasseranlage für den Spielplatz, das sind nur einige Beispiele, für das, was hier von den Schülerinnen und Schülern während ihrer Schulzeit selbst  realisiert wird. Das Wörtchen „selbst“ hat eine sehr große Bedeutung und gehört zum Kern der Pädagogik, die hier praktiziert wird. In Keilhau, einem kleinen Ort im Thüringer Wald, gibt es von einer größeren Öffentlichkeit bislang nahezu unbemerkt eine Schule, die Beispiel gebend ist für viele andere Schulen: Die Freie Integrative Gemeinschaftsschule „Friedrich W. A. Fröbel“ Keilhau des Jugendsozialwerks Nordhausen e.V.. Auf dem idyllisch gelegenen Campus, wo seinerzeit schon Friedrich Fröbel seine inzwischen weltbekannte Fröbel-Pädagogik als Schulmann begann und praktizierte, lernen und leben insgesamt rund 260  Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur 10. Klasse, in einer Gemeinschaftsschule nach den Grundsätzen von Fröbel:  Epochenunterricht, Werkstattunterricht und viel altersgemischte und praktische Projektarbeit. Alles hat einen hohen „Ernstcharakter“, bietet also Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten, die ganz dicht am späteren „realen“ Leben orientiert sind.  Angela Ortelbach, die Leiterin des Regionalbereichs Saalfeld-Rudolstadt hat uns einen Tag lang durch diese Schule geführt, sympathisch unaufgeregt und schnell auf den Punkt kommend, hat sie uns diese Schule und vor allem die dort gelebte Pädagogik vorgestellt. Wir haben sie mit unseren Kameras begleitet und daraus eine Reportage gemacht, die anderen Einrichtungen sehr viele Anregungen und Hinweise für eine Pädagogik gibt, die sich konsequent an den Interessen der Kinder und Jugendlichen orientiert.

Gewicht 1,100 kg
Geeignet für

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Produktsicherheit

Herstellerinformationen

AV1 Bild & Ton, Pfalzstr. 10, 34260 Kaufungen

Verantwortliche Person in der EU

Steffi Thon

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Produktdatenblätter zum herunterladen:

AV1-Produktdatenblatt-Film-Das Leben als Lehrplan

AV1-Produktdatenblatt-Film-Das Geheimnis des Gelingens - Stell dir vor, es ist Schule und alle wollen hin

AV1-Produktdatenblatt-Film-Was brauchen Große Kinder in Schule, Hort und Elternhaus

AV1-Produktdatenblatt-Film-Welche Angebote stehen älteren Kindern zur Verfügung

Artikelnummer: 198-VO-AN-36.0 Kategorie: Schlagwörter: , , ,

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