Wie Kinder zur Schrift kommen
ab 29,00 €
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Bestellung die
passende Lizenz wählen:
Diese Lizenzen regeln, welches Recht Sie erwerben und was Sie mit dem Film machen dürfen.
Je nachdem, wie Sie den gewünschten Film einsetzen wollen, bieten wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzmodelle an. Wählen Sie bitte aus:
- Für DVDs > Ö-Rechte oder V&Ö-Rechte und
- für Downloads > POL oder SOL
und erwerben Sie bei Ihrer Bestellung die legalen Vorführungs- oder Verleihrechte.
Eine Privat- oder Einzelperson (z.B. ErzieherIn, LehrerIn, FortbildnerIn, …) erhält mit der Bezahlung der Rechnung das personen-gebundene Recht für öffentliche, nicht-gewerbliche Vorführungen (Ö) des Filmes in Ihrer Bildungseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Universität, Verein, Kulturstätte, Jugendzentrum, Kirche,…).
Die lizenzierte Person kann den Film im Rahmen ihrer Bildungs- und Fortbildungsarbeit (z.B. in Teamsitzungen, bei Elternabenden, Lehrerfortbildungen, Seminaren, etc.), öffentlich vorführen, sofern kein Eintritt genommen wird (das wäre nämlich gewerblich). Sie darf den Film aber nicht weitergeben an Andere, also verleihen.
Bei Vorträgen, Tagungen, Konferenzen, etc., bei denen eine Teilnehmergebühr zu entrichten ist, der Film (oder Auszüge davon) aber nur Beiwerk und nicht der alleinige oder Hauptgrund der Veranstaltung sind, ist die Ö- bzw. die POL-Lizenz ausreichend.
Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.
WICHTIG: Bei dieser Lizenz nicht enthalten ist das Verleihrecht! Ein Verleihvorgang ist die Weitergabe des Filmes an andere Nutzer (z.B. eine andere Kita, andere LehrerInnen, andere FortbildnerInnen, etc.). Dafür wird das nachfolgend beschriebene V&Ö-Recht benötigt.
Bei dieser Lizenz erhält man mit der Bezahlung der Rechnung die V&Ö-Rechte für den Verleih (V), (z.B. an eine andere Einrichtung), sowie für die öffentliche Vorführung (Ö), z.B. innerhalb einer Schule, nicht aber für gewerbliche Aufführungen des Films.
Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.
Institutionen, die diese Lizenz zwingend benötigen sind: Schulen (alle Schulen, Fachschulen, Akademien, Universitäten…), Medienzentren, Bildstellen, Bibliotheken oder andere Verleih-Einrichtungen. Wenn in der Rechnung der Name solcher Einrichtungen bzw. einer Schule steht, muss eine V&Ö- bzw. SOL-Lizenz erworben werden.
Träger und vergleichbare Institutionen, die den Film intern verleihen wollen, können das bis zu einer max. Anzahl von 10 Einrichtungen innerhalb dieses Trägers und in einem „geschützten Raum“ (z.B.Intranet, Schulserver o.ä, falls SOL) machen. Soll der erworbene Film an mehr als 10 Einrichtungen eines Trägers verliehen oder eingesetzt werden, erstellen wir ein individuelles Angebot im Rahmen unserer KOL-Lizenzen.
Webinare, Online-Seminare, Homeschooling: Mit dieser Lizenz können Sie den Film auch im Rahmen von Online-Seminaren einsetzen, allerdings nicht zum Download. Es muss sichergestellt sein, dass die Filme oder Teile davon von Dritten nicht illegal kopiert oder heruntergeladen werden können.
Lernmanagementsysteme, E-Learning-Plattformen u.ä.: Soll der Film über trägerinterne, web- oder onlinebasierte Lernmanagementsysteme den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist abhängig vom Nutzerkreis.
Die Ö-/POL- sowie V&Ö-/SOL-Lizenzen gelten weltweit, zeitlich unbegrenzt und sind jeweils an die Lebensdauer der DVD bzw. der Download-Datei gekoppelt. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Die KOL ist eine digitale, regional begrenzte Lizenz, vornehmlich für Kreismedienzentren und vglb. Einrichtungen (z.B. Träger mit mehr als 10 angeschlossenen Einrichtungen). Filme mit einer KOL dürfen Sie auf einem Server hinterlegen, einem abgeschlossenen Nutzerkreis zugänglich machen (z.B. den Schulen Ihres Kreises oder den Einrichtungen ihres Trägers) und ausschließlich in der Bildungsarbeit einsetzen. Gewerbliche Aufführungen sind nicht gestattet. Das bedeutet: Es dürfen keine Vorführungen angeboten werden, bei denen der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird.
NEU: Bei KOL-Bestellungen beachten Sie bitte die neue Preisstaffelung nach Größe der Einzugsgebiete. Gültig ab 01. Okt. 2023.
Die KOL erhalten Sie mit der Rechnung. Sie wird wirksam mit deren Bezahlung, gilt weltweit und ist, soweit nichts anderes angegeben, zeitlich unbegrenzt. Im Preis ist neben der online-DVD (im TOM-Format) zusätzlich eine normale (physikalische) DVD oder die Download-Datei enthalten. Das Verleihrecht (V&Ö) dieser DVD ist inklusive.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung.
AV1 Pädagogik-Filme
Pfalzstr. 10
34260 Kaufungen
Telefon: 05605 – 4321
Telefax: 05605 – 70219
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- a. Zeitliche und örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht ist an die tatsächliche Lebensdauer des Datenträgers gebunden. Das bedeutet, dass das o.g. Nutzungsrecht so lange gültig ist, wie das Medium abspielbar ist (Printlife). Das Nutzungsrecht gilt nur für das gekaufte Medium (z.B. DVD) und ist nicht auf einen anderen Datenträger übertragbar (z.B. nicht auf eine andere oder kopierte DVD). Die örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts ist weltweit. - b. Weitere Nutzungsbedingungen
Eine Vorführung von einer Datenträgerkopie, einer Festplatte oder von einem anderen Speichermedium ist (außer bei den Online-Lizenzen) nicht gestattet. Ebenfalls ist eine Vorführung über das Internet oder über eine Funk- oder Sendeanstalt ausgeschlossen. Sollte ein Kunde den Artikel außerhalb des hier beschriebenen Rahmens verwenden wollen, ist dies nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Beachten Sie auch die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, insbesondere § 14. - c. ACHTUNG: Eine Filmvorführung ohne die erforderlichen Rechte stellt eine Urheberrechtsverletzung
nach §§ 106 – 111a UrhGdar. Dies kann eine Abmahnung sowie ggf. die gerichtliche Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen zur Folge haben. Weitere Infos zum neuen Urheberrechtsgesetz erhalten Sie hier: FILME IM UNTERRICHTBeachten Sie auch die nachfolgenden „Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Lizenzen“ oder schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen dazu haben:
- 1. Wie kommt der höhere Preis für V&Ö- oder SOL-lizenzierte Filme zustande?
Da derart lizenzierte Filme für den Verleih und / oder öffentliche Vorführungen freigegeben sind, werden sie von einem sehr großen Personenkreis genutzt. Dadurch entgehen uns viele potentielle Käufer, denn Filme, die entleihbar sind, werden seltener gekauft. Deshalb müssen wir unsererseits für einen angemessenen Ausgleich für die damit verbundenen Absatzverluste sorgen. 2. Welcher Lizenztyp ist für mich der richtige?
Ö-Rechte / POL: Sofern Sie den Film nur privat oder wie oben beschrieben nutzen, benötigen Sie keine V&Ö-Lizenz.
Beispiele: Eine Schule erwirbt einen Film. Dieser wird nicht in die Bibliothek aufgenommen und nur von einer/m Lehrer/in genutzt, dann ist nur eine Ö-Lizenz erforderlich. Eine Kita-LeiterIn oder FortbildnerIn möchte den Film im Rahmen von Teamsitzungen oder bei Fortbildungen einsetzen, auch dann wird nur diese Lizenz benötigt. V&Ö-Rechte / SOL: Sie müssen sich fragen, ob Sie den Film „verleihen“ wollen.
Beispiele: Eine Schule möchte den Film all ihren LehrerInnen zugänglich machen und/oder in die Bibliothek aufnehmen, also verleihen. Dafür wird das Verleihrecht benötigt (V&Ö oder SOL). Eine FortbildnerIn möchte den Film (nicht personen-gebunden) an verschiedene Kitas weitergeben (also verleihen), dann ist die V&Ö-Lizenz erforderlich. Sollten Sie noch unschlüssig sein, kontaktieren Sie uns bitte.- 3. Kann ich auch Filme bei Ihnen ausleihen?
Nein. All unsere Filme stehen nur zum Verkauf zur Verfügung und können nicht entliehen werden. Wir empfehlen, bei Ihrem Medienzentrum anzufragen, ob diese bereit wären, Ihren Wunschtitel anzuschaffen. Häufig werden diese Wünsche erfüllt. 4. Kann ich auch nur ein Nutzungsrecht bei Ihnen kaufen ohne eine dazugehörige DVD?
DVD oder Download werden immer zusammen mit dem jeweiligen Nutzungsrecht angeboten. Der Kauf einer Lizenz (ohne DVD) ist bei den Online-Lizenzen (SOL und POL) möglich.5. Muss ich bei einer öffentlichen Vorführung Abgaben an die GEMA zahlen?
Nein. Unsere Filme enthalten i.d.R. (Ausnahme der Film „Der Innere Ruf“) nur GEMA-freie Musik, für die keine Abgaben zu zahlen sind.6. Kann ich die DVD an eine/n Bekannte/n oder an eine andere Einrichtung ausleihen?
Ja, aber dann brauchen Sie die V&Ö-Lizenz (siehe oben Pkt. 2).- 7. Darf ich den Film oder Ausschnitte davon bei Facebook posten?
Nein. Das wäre eine nicht-erlaubte Veröffentlichung und Vervielfältigung. Die entsprechenden Trailer (aus AV1-Shop und YouTube) können dort jedoch gerne geteilt werden. Genau dafür sind sie gedacht.
8. Darf ich die DVD kopieren?
Ja, Sie können sich eine private Sicherungskopie anlegen, mehr nicht. Diese dürfen Sie aber nicht weitergeben, also verleihen. Jeder weitere Kopiervorgang wäre eine nicht erlaubte Vervielfältigung.Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Weitere Infos erhalten Sie auch auf dieser Website: https://www.filme-im-unterricht.de/
Gewicht | 0,200 kg |
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Experten | |
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Ausbildung von sozialen Berufen (Fachschulen, Fachhochschulen, Unis, Akademien) , , , |
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Schlüsselworte | , , , , , , , |
Geeignet für | , , , , , |
Produktsicherheit
Herstellerinformationen
AV1 Bild & Ton, Pfalzstr. 10, 34260 Kaufungen
Verantwortliche Person in der EU
Steffi Thon
5 Bewertungen für Wie Kinder zur Schrift kommen
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Produktdatenblatt zum Herunterladen: AV1-Produktdatenblatt-Film-Wie Kinder zur Schrift kommen
Thomas Müller –
Habari Mzuri –
Super der Hinweis darauf, dass nicht nur beim mündlichen Spracherwerb eine fehler-freundliche Umgebung wichtig ist, sondern auch im Schrift-Spracherwerb: „Die Kinder bilden sich selbst. Ich asnn Ihnen nur ein Angebot machen. Aber Trainingsprogramme sind in keiner Weise förderlich. Man kann Sprache nicht trainieren. Ich kann kurzfristig was auswendig lernen. Aber die Kinder müssen Regeln selbst entwickeln – Stufen durchlaufen.“ Professorin Dr. Iris Füssenich oder: Das Gras wächst nicht schneller, wenn man/frau daran zieht… Ein kleiner Wermutstropfen: Leider werden Beispiele gezeigt, in denen die Kinder nur mit Grossbuchstaben konfrontiert wird. Dies ist ein alter Zopf, der auf dem Wissen basiert, dass in Bezug auf die graphomotorische Entwicklung zunächst die Grossbuchstaben geschrieben werden…Dies ist ja auch richtig und die Kinder sollen zunächst auch nur in Grossbuchstaben schreiben (dürfen). Das heisst jedoch nicht, dass auch optisch eine künstliche Trennung vorgenommen werden muss. Das Kind begegnet im Alltag allen Buchstaben als Klein- und Grossbuchstaben. Es ist von der geistigen Entwicklung für dass „volle Programm“ offen. Eine natürliche Begegnung mit allen Buchstaben ist sinnvoller, als künstluche Barrieren einzusetzen… Vertrauen Sie in die Selbstwirksamkeit des Kindes. Vor allem, da eine Begegnung mit der Gemischt-Antiqua den Leselernprozess erleichtert… Gutgemeintes „Entgegenkommen“ durch „Beschneidung des Alphabeths“ sind kontraproduktiv. Das Kind lernt.. Kleine Buchstaben sind nichts für mich, die sind zu schwierig. Dabei bezieht sich dies lediglich auf die graohomotorische Entwicklung…. denn optisch helfen die „Buchstaben-Wort-Grenzen“ beim Erkennen des Wortes… Gemischte Schrift ergibt ein Wort-Bild, anstelle der immergleichen Blöcke, die einmal en bisschen länger, das andere Mal ein bisschen kürzer sind. Die so erhaltene Wort-Gestalt beschleunigt deshalb den Leselernprozess, anstelle ihn -wie oft fälschlicherweise angenommen- zu bremsen. Der wohlgemeinte Kauf oder die Herstellung von Büchern, (auch für geistigbehinderte Menschen) die lediglich über Grossbuchstaben verfügen sind definitiv kontraproduktiv… Nichts desto trotz ist die DVD ein Gewinn für die Welt derLeselern-Medien!!! Herzlichen Dank
Rita Ackerschewski –
Seit 2012 werden wir als Konsultationskindertagesstätte für Fachkräftequalifizierung gefördert. Auch aus dieser Verantwortung heraus, fühlen wir uns verpflichtet unser Wissen über die kindliche Entwicklung, unseren Blick auf individuelle BIldungsverläufe und unser pädagogisches Handeln fortwährend zu reflektieren. Die veröffentlichten Pädagogik- Filme, an deren Entstehung Sie maßgeblich beteiligt sind, und die uns das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung stellt, bilden dafür eine gute Diskussionsgrundlage und sind ein verwendbares Hilfsmittel für die Elternarbeit. Mit dem Film „Wie Kinder zur Schrift kommen“ ist in unserem Team noch einmal ein Denkprozess zur Integration der Sprachförderung in unseren Alltag und zum Schriftspracherwerb in Gang gesetzt. Auch auf den letzten Elternabenden, mit dem Schwerpunkt „Schrift und Sprache“, konnten wir den Film nutzen und haben sehr positive Reaktionen der Eltern und großes Interesse am Thema erfahren. An dieser Stelle ein Dankeschön für Ihr Engagement für die gute Qualität pädagogischer Arbeit in Kindertagesstätten. Freundliche Grüße Marina Ackerschewski Leiterin Kita „Pusteblume“
Barbara Elisabeth Schmitz –
Ihre Filme kann man blind bestellen – es lohnt sich immer!
Univ.-Prof. Dr. Timm Albers –
Fazit (Auszug aus der Rezension von Univ.-Prof. Dr. Timm Albers auf socialnet):
Kurt Gerwig gelingt mit der fachlichen Unterstützung von Iris Füssenich mit dem Film „Wie Kinder zur Schrift kommen“ eine theoretisch fundierte und schlüssige Argumentation für eine alltagsintegrierte Literacy-Erziehung in Kindertageseinrichtungen, die auch noch Spaß macht. Die Hinweise für Eltern können dabei eine gute Grundlage für einen thematischen Elternabend sein, die Beispiele aus der Praxis verknüpft mit den theoretischen Kommentaren vermitteln die Grundlage professionellen pädagogischen Handelns im Kontext des Schriftspracherwerbs. Der Film eignet sich für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von frühpädagogischen Fachkräften und gibt auch wertvolle Hinweise für Eltern.
Rezensent
Univ.-Prof. Dr. Timm Albers