Lizenzen
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Bestellung die
passende Lizenz wählen:
Diese Lizenzen regeln, welches Recht Sie erwerben und was Sie mit dem Film machen dürfen.
Je nachdem, wie Sie den gewünschten Film einsetzen wollen, bieten wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzmodelle an. Wählen Sie bitte aus:
- Für DVDs > Ö-Rechte oder V&Ö-Rechte und
- für Downloads > POL oder SOL
und erwerben Sie bei Ihrer Bestellung die legalen Vorführungs- oder Verleihrechte.
Eine Privat- oder Einzelperson (z.B. ErzieherIn, LehrerIn, FortbildnerIn, …) erhält mit der Bezahlung der Rechnung das personen-gebundene Recht für öffentliche, nicht-gewerbliche Vorführungen (Ö) des Filmes in Ihrer Bildungseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Universität, Verein, Kulturstätte, Jugendzentrum, Kirche,…).
Die lizenzierte Person kann den Film im Rahmen ihrer Bildungs- und Fortbildungsarbeit (z.B. in Teamsitzungen, bei Elternabenden, Lehrerfortbildungen, Seminaren, etc.), öffentlich vorführen, sofern kein Eintritt genommen wird (das wäre nämlich gewerblich). Sie darf den Film aber nicht weitergeben an Andere, also verleihen.
Bei Vorträgen, Tagungen, Konferenzen, etc., bei denen eine Teilnehmergebühr zu entrichten ist, der Film (oder Auszüge davon) aber nur Beiwerk und nicht der alleinige oder Hauptgrund der Veranstaltung sind, ist die Ö- bzw. die POL-Lizenz ausreichend.
Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.
WICHTIG: Bei dieser Lizenz nicht enthalten ist das Verleihrecht! Ein Verleihvorgang ist die Weitergabe des Filmes an andere Nutzer (z.B. eine andere Kita, andere LehrerInnen, andere FortbildnerInnen, etc.). Dafür wird das nachfolgend beschriebene V&Ö-Recht benötigt.
Bei dieser Lizenz erhält man mit der Bezahlung der Rechnung die V&Ö-Rechte für den Verleih (V), (z.B. an eine andere Einrichtung), sowie für die öffentliche Vorführung (Ö), z.B. innerhalb einer Schule, nicht aber für gewerbliche Aufführungen des Films.
Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.
Institutionen, die diese Lizenz zwingend benötigen sind: Schulen (alle Schulen, Fachschulen, Akademien, Universitäten…), Medienzentren, Bildstellen, Bibliotheken oder andere Verleih-Einrichtungen. Wenn in der Rechnung der Name solcher Einrichtungen bzw. einer Schule steht, muss eine V&Ö- bzw. SOL-Lizenz erworben werden.
Träger und vergleichbare Institutionen, die den Film intern verleihen wollen, können das bis zu einer max. Anzahl von 10 Einrichtungen innerhalb dieses Trägers und in einem „geschützten Raum“ (z.B.Intranet, Schulserver o.ä, falls SOL) machen. Soll der erworbene Film an mehr als 10 Einrichtungen eines Trägers verliehen oder eingesetzt werden, erstellen wir ein individuelles Angebot im Rahmen unserer KOL-Lizenzen.
Webinare, Online-Seminare, Homeschooling: Mit dieser Lizenz können Sie den Film auch im Rahmen von Online-Seminaren einsetzen, allerdings nicht zum Download. Es muss sichergestellt sein, dass die Filme oder Teile davon von Dritten nicht illegal kopiert oder heruntergeladen werden können.
Lernmanagementsysteme, E-Learning-Plattformen u.ä.: Soll der Film über trägerinterne, web- oder onlinebasierte Lernmanagementsysteme den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist abhängig vom Nutzerkreis.
Die Ö-/POL- sowie V&Ö-/SOL-Lizenzen gelten weltweit, zeitlich unbegrenzt und sind jeweils an die Lebensdauer der DVD bzw. der Download-Datei gekoppelt. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Die KOL ist eine digitale, regional begrenzte Lizenz, vornehmlich für Kreismedienzentren und vglb. Einrichtungen (z.B. Träger mit mehr als 10 angeschlossenen Einrichtungen). Filme mit einer KOL dürfen Sie auf einem Server hinterlegen, einem abgeschlossenen Nutzerkreis zugänglich machen (z.B. den Schulen Ihres Kreises oder den Einrichtungen ihres Trägers) und ausschließlich in der Bildungsarbeit einsetzen. Gewerbliche Aufführungen sind nicht gestattet. Das bedeutet: Es dürfen keine Vorführungen angeboten werden, bei denen der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird.
NEU: Bei KOL-Bestellungen beachten Sie bitte die neue Preisstaffelung nach Größe der Einzugsgebiete. Gültig ab 01. Okt. 2023.
Die KOL erhalten Sie mit der Rechnung. Sie wird wirksam mit deren Bezahlung, gilt weltweit und ist, soweit nichts anderes angegeben, zeitlich unbegrenzt. Im Preis ist neben der online-DVD (im TOM-Format) zusätzlich eine normale (physikalische) DVD oder die Download-Datei enthalten. Das Verleihrecht (V&Ö) dieser DVD ist inklusive.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung.
AV1 Pädagogik-Filme
Pfalzstr. 10
34260 Kaufungen
Telefon: 05605 – 4321
Telefax: 05605 – 70219
E-Mail:
- a. Zeitliche und örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht ist an die tatsächliche Lebensdauer des Datenträgers gebunden. Das bedeutet, dass das o.g. Nutzungsrecht so lange gültig ist, wie das Medium abspielbar ist (Printlife). Das Nutzungsrecht gilt nur für das gekaufte Medium (z.B. DVD) und ist nicht auf einen anderen Datenträger übertragbar (z.B. nicht auf eine andere oder kopierte DVD). Die örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts ist weltweit. - b. Weitere Nutzungsbedingungen
Eine Vorführung von einer Datenträgerkopie, einer Festplatte oder von einem anderen Speichermedium ist (außer bei den Online-Lizenzen) nicht gestattet. Ebenfalls ist eine Vorführung über das Internet oder über eine Funk- oder Sendeanstalt ausgeschlossen. Sollte ein Kunde den Artikel außerhalb des hier beschriebenen Rahmens verwenden wollen, ist dies nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Beachten Sie auch die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, insbesondere § 14. - c. ACHTUNG: Eine Filmvorführung ohne die erforderlichen Rechte stellt eine Urheberrechtsverletzung
nach §§ 106 – 111a UrhGdar. Dies kann eine Abmahnung sowie ggf. die gerichtliche Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen zur Folge haben. Weitere Infos zum neuen Urheberrechtsgesetz erhalten Sie hier: FILME IM UNTERRICHTBeachten Sie auch die nachfolgenden „Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Lizenzen“ oder schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen dazu haben:
- 1. Wie kommt der höhere Preis für V&Ö- oder SOL-lizenzierte Filme zustande?
Da derart lizenzierte Filme für den Verleih und / oder öffentliche Vorführungen freigegeben sind, werden sie von einem sehr großen Personenkreis genutzt. Dadurch entgehen uns viele potentielle Käufer, denn Filme, die entleihbar sind, werden seltener gekauft. Deshalb müssen wir unsererseits für einen angemessenen Ausgleich für die damit verbundenen Absatzverluste sorgen. 2. Welcher Lizenztyp ist für mich der richtige?
Ö-Rechte / POL: Sofern Sie den Film nur privat oder wie oben beschrieben nutzen, benötigen Sie keine V&Ö-Lizenz.
Beispiele: Eine Schule erwirbt einen Film. Dieser wird nicht in die Bibliothek aufgenommen und nur von einer/m Lehrer/in genutzt, dann ist nur eine Ö-Lizenz erforderlich. Eine Kita-LeiterIn oder FortbildnerIn möchte den Film im Rahmen von Teamsitzungen oder bei Fortbildungen einsetzen, auch dann wird nur diese Lizenz benötigt. V&Ö-Rechte / SOL: Sie müssen sich fragen, ob Sie den Film “verleihen“ wollen.
Beispiele: Eine Schule möchte den Film all ihren LehrerInnen zugänglich machen und/oder in die Bibliothek aufnehmen, also verleihen. Dafür wird das Verleihrecht benötigt (V&Ö oder SOL). Eine FortbildnerIn möchte den Film (nicht personen-gebunden) an verschiedene Kitas weitergeben (also verleihen), dann ist die V&Ö-Lizenz erforderlich. Sollten Sie noch unschlüssig sein, kontaktieren Sie uns bitte.- 3. Kann ich auch Filme bei Ihnen ausleihen?
Nein. All unsere Filme stehen nur zum Verkauf zur Verfügung und können nicht entliehen werden. Wir empfehlen, bei Ihrem Medienzentrum anzufragen, ob diese bereit wären, Ihren Wunschtitel anzuschaffen. Häufig werden diese Wünsche erfüllt. 4. Kann ich auch nur ein Nutzungsrecht bei Ihnen kaufen ohne eine dazugehörige DVD?
DVD oder Download werden immer zusammen mit dem jeweiligen Nutzungsrecht angeboten. Der Kauf einer Lizenz (ohne DVD) ist bei den Online-Lizenzen (SOL und POL) möglich.5. Muss ich bei einer öffentlichen Vorführung Abgaben an die GEMA zahlen?
Nein. Unsere Filme enthalten i.d.R. (Ausnahme der Film „Der Innere Ruf“) nur GEMA-freie Musik, für die keine Abgaben zu zahlen sind.6. Kann ich die DVD an eine/n Bekannte/n oder an eine andere Einrichtung ausleihen?
Ja, aber dann brauchen Sie die V&Ö-Lizenz (siehe oben Pkt. 2).- 7. Darf ich den Film oder Ausschnitte davon bei Facebook posten?
Nein. Das wäre eine nicht-erlaubte Veröffentlichung und Vervielfältigung. Die entsprechenden Trailer (aus AV1-Shop und YouTube) können dort jedoch gerne geteilt werden. Genau dafür sind sie gedacht.
8. Darf ich die DVD kopieren?
Ja, Sie können sich eine private Sicherungskopie anlegen, mehr nicht. Diese dürfen Sie aber nicht weitergeben, also verleihen. Jeder weitere Kopiervorgang wäre eine nicht erlaubte Vervielfältigung.Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Weitere Infos erhalten Sie auch auf dieser Website: https://www.filme-im-unterricht.de/
Margit Franz –
Ich habe in den letzten beiden Wochen in drei verschiedenen Wiesbadener KiTas mit dem Film „Besuch in der KiTa Burattino“ gearbeitet. Einmal zum Thema „Raumgestaltung“, dann zum Thema „Partizipation“ und heute zum Thema „Die Großen in der KiTa – Aufgaben, an denen Kinder wachsen können.“ Der Film eignet sich hervorragend für Seminare. Er gibt sehr viel Denk- und Diskussionsstoff.
Herzliche Grüße! Margit Franz (herausgeberin “Kindergartenzeitschrift”)
Christiane Müller Kita St. Anna Mahlberg –
Prof. Dr. Margitta Kunert-Zier –
Auf “socialnet” hat Prof. Dr. Margitta Kunert-Zier die DVD rezensiert.
Hier ihr Fazit:
“Wie gelingt Kita? Der Besuch in der Kita Burattino zeigt, worauf es im Wesentlichen ankommt. Der gesamte Raum der Kita lädt ein: zum Entdecken, Spielen, Forschen, Lernen, sich Ausprobieren und mit anderen verständigen. Gefühle und Bedürfnisse von Kindern werden ernstgenommen, und sie erfahren, dass ihre Wünsche aufgegriffen werden. Aktive Teilhabe gilt für alle: Kinder, Eltern und das Team. Zufriedene Erzieherinnen, die für das Geschehen in der Kita Verantwortung übernehmen, sind eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Bildungsprozessen, Spaß an der eigenen Weiterentwicklung und ein Selbstbewusstsein eigener Stärken ebenso. Und letztlich zählen auch Respekt, Wertschätzung und Vertrauen in die Fachkräfte seitens des Trägers der Einrichtung. Mit dem Verweis auf einen wünschenswerten diversitätssensiblen Blick, ist der Film für die Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte sehr zu empfehlen.”
Die komplette Rezension können Sie hier lesen:
http://www.socialnet.de/rezensionen/19232.php
Prof. Dr. Susanne Viernickel –
“Das ist ja ein wirklich spannender Einblick in eine anscheinend sehr professionell arbeitende Kita! Meiner Meinung nach sind es die vielen kleinen guten Ideen kombiniert mit jemanden, der oder die das alles zusammenhält und immer wieder die Bezüge zum Profil und zur Konzeption, zu Vorstellungen von guter oder bester Fachpraxis und im besten Fall auch zu wissenschaftlich begründeten Fachstandards herstellt, die zu einer wissens- und erfahrungsgesättigten, reflexiven pädagogischen Arbeit führen. Schöne Idee, eine “ganz normale Kita” ohne tollen Personalschlüssel, hohe betriebliche Subventionen oder private Elternfinanzierung zu portraitieren, um zu zeigen: So kann es gehen.
Beste Grüße Susanne Viernickel
Thomas Thiel –
In “Welt des Kindes” Nr. 1/2016 wurde diese DVDs vorgestellt. Ein Auszug aus der Rezension von Thomas Thiel: “… Best Practice der KiTa Burattino, aber sehen Sie selbst! Besorgen Sie sich die DVD und schauen Sie sich den Film mit Ihrem Team an. Sie werden viele Anregungen finden!”
Hier die komplette Rezension:
https://www.paedagogikfilme.de/wp-content/uploads/2016/01/Rez2-BurPT-02.pdf