Lizenzen
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Bestellung die
passende Lizenz wählen:
Diese Lizenzen regeln, welches Recht Sie erwerben und was Sie mit dem Film machen dürfen.
Je nachdem, wie Sie den gewünschten Film einsetzen wollen, bieten wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzmodelle an. Wählen Sie bitte aus:
- Für DVDs > Ö-Rechte oder V&Ö-Rechte und
- für Downloads > POL oder SOL
und erwerben Sie bei Ihrer Bestellung die legalen Vorführungs- oder Verleihrechte.
Eine Privat- oder Einzelperson (z.B. ErzieherIn, LehrerIn, FortbildnerIn, …) erhält mit der Bezahlung der Rechnung das personen-gebundene Recht für öffentliche, nicht-gewerbliche Vorführungen (Ö) des Filmes in Ihrer Bildungseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Universität, Verein, Kulturstätte, Jugendzentrum, Kirche,…).
Die lizenzierte Person kann den Film im Rahmen ihrer Bildungs- und Fortbildungsarbeit (z.B. in Teamsitzungen, bei Elternabenden, Lehrerfortbildungen, Seminaren, etc.), öffentlich vorführen, sofern kein Eintritt genommen wird (das wäre nämlich gewerblich). Sie darf den Film aber nicht weitergeben an Andere, also verleihen.
Bei Vorträgen, Tagungen, Konferenzen, etc., bei denen eine Teilnehmergebühr zu entrichten ist, der Film (oder Auszüge davon) aber nur Beiwerk und nicht der alleinige oder Hauptgrund der Veranstaltung sind, ist die Ö- bzw. die POL-Lizenz ausreichend.
Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.
WICHTIG: Bei dieser Lizenz nicht enthalten ist das Verleihrecht! Ein Verleihvorgang ist die Weitergabe des Filmes an andere Nutzer (z.B. eine andere Kita, andere LehrerInnen, andere FortbildnerInnen, etc.). Dafür wird das nachfolgend beschriebene V&Ö-Recht benötigt.
Bei dieser Lizenz erhält man mit der Bezahlung der Rechnung die V&Ö-Rechte für den Verleih (V), (z.B. an eine andere Einrichtung), sowie für die öffentliche Vorführung (Ö), z.B. innerhalb einer Schule, nicht aber für gewerbliche Aufführungen des Films.
Gewerblich aufführen bedeutet: Es wird eine Vorführung angeboten, bei der der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird. Das ist mit dieser Lizenz nicht möglich.
Institutionen, die diese Lizenz zwingend benötigen sind: Schulen (alle Schulen, Fachschulen, Akademien, Universitäten…), Medienzentren, Bildstellen, Bibliotheken oder andere Verleih-Einrichtungen. Wenn in der Rechnung der Name solcher Einrichtungen bzw. einer Schule steht, muss eine V&Ö- bzw. SOL-Lizenz erworben werden.
Träger und vergleichbare Institutionen, die den Film intern verleihen wollen, können das bis zu einer max. Anzahl von 10 Einrichtungen innerhalb dieses Trägers und in einem „geschützten Raum“ (z.B.Intranet, Schulserver o.ä, falls SOL) machen. Soll der erworbene Film an mehr als 10 Einrichtungen eines Trägers verliehen oder eingesetzt werden, erstellen wir ein individuelles Angebot im Rahmen unserer KOL-Lizenzen.
Webinare, Online-Seminare, Homeschooling: Mit dieser Lizenz können Sie den Film auch im Rahmen von Online-Seminaren einsetzen, allerdings nicht zum Download. Es muss sichergestellt sein, dass die Filme oder Teile davon von Dritten nicht illegal kopiert oder heruntergeladen werden können.
Lernmanagementsysteme, E-Learning-Plattformen u.ä.: Soll der Film über trägerinterne, web- oder onlinebasierte Lernmanagementsysteme den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist abhängig vom Nutzerkreis.
Die Ö-/POL- sowie V&Ö-/SOL-Lizenzen gelten weltweit, zeitlich unbegrenzt und sind jeweils an die Lebensdauer der DVD bzw. der Download-Datei gekoppelt. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Die KOL ist eine digitale, regional begrenzte Lizenz, vornehmlich für Kreismedienzentren und vglb. Einrichtungen (z.B. Träger mit mehr als 10 angeschlossenen Einrichtungen). Filme mit einer KOL dürfen Sie auf einem Server hinterlegen, einem abgeschlossenen Nutzerkreis zugänglich machen (z.B. den Schulen Ihres Kreises oder den Einrichtungen ihres Trägers) und ausschließlich in der Bildungsarbeit einsetzen. Gewerbliche Aufführungen sind nicht gestattet. Das bedeutet: Es dürfen keine Vorführungen angeboten werden, bei denen der jeweilige Film der Hauptgrund der Veranstaltung ist und für die auch Eintritt genommen wird.
NEU: Bei KOL-Bestellungen beachten Sie bitte die neue Preisstaffelung nach Größe der Einzugsgebiete. Gültig ab 01. Okt. 2023.
Die KOL erhalten Sie mit der Rechnung. Sie wird wirksam mit deren Bezahlung, gilt weltweit und ist, soweit nichts anderes angegeben, zeitlich unbegrenzt. Im Preis ist neben der online-DVD (im TOM-Format) zusätzlich eine normale (physikalische) DVD oder die Download-Datei enthalten. Das Verleihrecht (V&Ö) dieser DVD ist inklusive.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung.
AV1 Pädagogik-Filme
Pfalzstr. 10
34260 Kaufungen
Telefon: 05605 – 4321
Telefax: 05605 – 70219
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- a. Zeitliche und örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht ist an die tatsächliche Lebensdauer des Datenträgers gebunden. Das bedeutet, dass das o.g. Nutzungsrecht so lange gültig ist, wie das Medium abspielbar ist (Printlife). Das Nutzungsrecht gilt nur für das gekaufte Medium (z.B. DVD) und ist nicht auf einen anderen Datenträger übertragbar (z.B. nicht auf eine andere oder kopierte DVD). Die örtliche Gültigkeit des Nutzungsrechts ist weltweit. - b. Weitere Nutzungsbedingungen
Eine Vorführung von einer Datenträgerkopie, einer Festplatte oder von einem anderen Speichermedium ist (außer bei den Online-Lizenzen) nicht gestattet. Ebenfalls ist eine Vorführung über das Internet oder über eine Funk- oder Sendeanstalt ausgeschlossen. Sollte ein Kunde den Artikel außerhalb des hier beschriebenen Rahmens verwenden wollen, ist dies nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Beachten Sie auch die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, insbesondere § 14. - c. ACHTUNG: Eine Filmvorführung ohne die erforderlichen Rechte stellt eine Urheberrechtsverletzung
nach §§ 106 – 111a UrhGdar. Dies kann eine Abmahnung sowie ggf. die gerichtliche Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen zur Folge haben. Weitere Infos zum neuen Urheberrechtsgesetz erhalten Sie hier: FILME IM UNTERRICHTBeachten Sie auch die nachfolgenden „Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Lizenzen“ oder schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen dazu haben:
- 1. Wie kommt der höhere Preis für V&Ö- oder SOL-lizenzierte Filme zustande?
Da derart lizenzierte Filme für den Verleih und / oder öffentliche Vorführungen freigegeben sind, werden sie von einem sehr großen Personenkreis genutzt. Dadurch entgehen uns viele potentielle Käufer, denn Filme, die entleihbar sind, werden seltener gekauft. Deshalb müssen wir unsererseits für einen angemessenen Ausgleich für die damit verbundenen Absatzverluste sorgen. 2. Welcher Lizenztyp ist für mich der richtige?
Ö-Rechte / POL: Sofern Sie den Film nur privat oder wie oben beschrieben nutzen, benötigen Sie keine V&Ö-Lizenz.
Beispiele: Eine Schule erwirbt einen Film. Dieser wird nicht in die Bibliothek aufgenommen und nur von einer/m Lehrer/in genutzt, dann ist nur eine Ö-Lizenz erforderlich. Eine Kita-LeiterIn oder FortbildnerIn möchte den Film im Rahmen von Teamsitzungen oder bei Fortbildungen einsetzen, auch dann wird nur diese Lizenz benötigt. V&Ö-Rechte / SOL: Sie müssen sich fragen, ob Sie den Film “verleihen“ wollen.
Beispiele: Eine Schule möchte den Film all ihren LehrerInnen zugänglich machen und/oder in die Bibliothek aufnehmen, also verleihen. Dafür wird das Verleihrecht benötigt (V&Ö oder SOL). Eine FortbildnerIn möchte den Film (nicht personen-gebunden) an verschiedene Kitas weitergeben (also verleihen), dann ist die V&Ö-Lizenz erforderlich. Sollten Sie noch unschlüssig sein, kontaktieren Sie uns bitte.- 3. Kann ich auch Filme bei Ihnen ausleihen?
Nein. All unsere Filme stehen nur zum Verkauf zur Verfügung und können nicht entliehen werden. Wir empfehlen, bei Ihrem Medienzentrum anzufragen, ob diese bereit wären, Ihren Wunschtitel anzuschaffen. Häufig werden diese Wünsche erfüllt. 4. Kann ich auch nur ein Nutzungsrecht bei Ihnen kaufen ohne eine dazugehörige DVD?
DVD oder Download werden immer zusammen mit dem jeweiligen Nutzungsrecht angeboten. Der Kauf einer Lizenz (ohne DVD) ist bei den Online-Lizenzen (SOL und POL) möglich.5. Muss ich bei einer öffentlichen Vorführung Abgaben an die GEMA zahlen?
Nein. Unsere Filme enthalten i.d.R. (Ausnahme der Film „Der Innere Ruf“) nur GEMA-freie Musik, für die keine Abgaben zu zahlen sind.6. Kann ich die DVD an eine/n Bekannte/n oder an eine andere Einrichtung ausleihen?
Ja, aber dann brauchen Sie die V&Ö-Lizenz (siehe oben Pkt. 2).- 7. Darf ich den Film oder Ausschnitte davon bei Facebook posten?
Nein. Das wäre eine nicht-erlaubte Veröffentlichung und Vervielfältigung. Die entsprechenden Trailer (aus AV1-Shop und YouTube) können dort jedoch gerne geteilt werden. Genau dafür sind sie gedacht.
8. Darf ich die DVD kopieren?
Ja, Sie können sich eine private Sicherungskopie anlegen, mehr nicht. Diese dürfen Sie aber nicht weitergeben, also verleihen. Jeder weitere Kopiervorgang wäre eine nicht erlaubte Vervielfältigung.Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Weitere Infos erhalten Sie auch auf dieser Website: https://www.filme-im-unterricht.de/
Helia Schneider –
Zu Beginn des Films wird man von Prof. Dr. Renate Zimmer, Erziehungswissenschaftlerin und Sportpädagogin an der Uni Osnabrück über die Grundlagen der Bewegungs- und Wahrnehmungsentwicklung informiert. Bebildert sind die Erklärungen und Kommentare mit Filmaufnahmen verschiedenster Kinder zwischen Säugling- und Schulalter.
Ganz klar formuliert Janka Heller, Leiterin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Haltungs- und Bewegungsförderung e.V., dass Bewegung ein Grundbedürfnis von Kindern ist und auch ihr Kollege Dr. Dieter Breithecker betont die Wichtigkeit der Reifungsprozesse und vielfältigen Lernerfahrungen, die das Gehirn durch Bewegung- und Sinneswahrnehmung vor allem in den ersten 10 Lebensjahren abspeichert.
Ein eigenes Kapitel hat das Thema „Was passiert, wenn man Kinder in ihrem Bewegungsdrang einschränkt?“ bekommen. Zu Recht. Janka Heller fasst es so zusammen: Man verhindert eine gesunde Entwicklung bei Kindern! Bewegung ist Entwicklung und Initiator von Bildungsprozessen und die Grundlage für Gesundheit. Renate Zimmer ergänzt: Kinder können ihre Potentiale nicht entfalten und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten geht verloren. Dr. Breithecker geht sogar so weit, dass er vor der Folge von psychosomatischen Störungen warnt, von denen z.B. Ärzte berichten, die die Schuleingangsuntersuchungen durchführen. Bereits 50% der Kinder können heute nicht mehr 10 Sekunden auf einem Bein stehen!
Ein ebenfalls sehr hilfreiches Kapitel ist das über Bewegung, Lernen und Hirnentwicklung, welches als fachlicher Input kurz und knapp das Wichtigste zusammenfasst und darstellt.
Das Thema Bewegung und soziale Interaktion wird von Prof. Dr. Ina Hunger, Professorin für Sport und Pädagogik an der Uni Göttingen erläutert. An dieser Stelle wird der Zusammenhang zwischen Bewegung, Sinneswahrnehmung, Spiel, sprachlicher Kompetenz und sozialer Interaktion der Kinder untereinander deutlich gemacht. Frau Zimmer betont auch nochmal die Rolle des Erwachsenen als Ko-Konstrukteur, der diese Prozesse sorgsam begleiten muss.
Ich bin besonders dankbar für den Teil über Bewegungsentwicklung bei Mädchen und Jungen, da ich dieses Thema gut in meiner Fortbildung über Geschlechtssensible Pädagogik in der Kita aufgreifen kann. Besonders gut gefällt mir hier die Beschreibung von Frau Hunger, wie die Industrie durch die Produkte (z.B. Lilifee oder Spiderman) Einfluss auf die Bewegungsentwicklung der Kinder nimmt, denn sie prägen das kindliche Spiel und schaffen damit indirekt eine geschlechterspezifische Bewegungssozialisation. Frau Hunger gibt jedoch auch hilfreiche Tipps, wie päd. Fachkräfte geschlechtssensible Aktivitäten im Bereich der Bewegungsentwicklung anbieten und umsetzen können.
Sehr konkret wird es auch im Kapitel „Mehr Bewegung in der Einrichtung“. Hier zeigt Janka Heller auf, wie sowohl Kitas als auch Schulen die Bewegungs- und Wahrnehmungsentwicklung bei Kindern unterstützen können. So kann man in Kitas z.B. auf Stühle verzichten (außer beim Essen) und auf alternative Sitzmöglichkeiten zurückgreifen und sollte bewegliches, nicht vorgefertigtes Spielmaterial anschaffen. Herr Breitheckers Empfehlung für die Schule lautet: So viel Sitzen wie nötig, aber so viel Bewegen wie möglich und er fordert offene Unterrichtskonzepte. Generell fordern beide: Den Wochenplan der Kinder mit von Erwachsenen verplanter Zeit zu überdenken.
Immer wieder ertappe ich mich dabei, wie ich lächele beim Anschauen des Filmes. Der Grund: Es ist den Filmemacherinnen sehr gut gelungen, „nah am Kind“ dessen natürliche Art, die Welt zu entdecken in berührenden, fröhlichen Bildern einzufangen. Kinder, die über Bewegung, über die Sinne und auf der Basis einer guter Bindungen und Beziehungen zu den sie umgebenden Erwachsenen entdeckend lernen und sich selbst bilden. Die Freude ist ihnen ins Gesicht geschrieben und das bewegt etwas beim Zuschauen.
Der Film eignet sich sehr gut für Teamtage, Lehrerkonferenzen und Fort- und Weiterbildungen.
Besonders geeignet scheinen mir jedoch die einzeln auszuwählenden Kapitel (z.B. „Was passiert, wenn man Kinder in ihrem Bewegungsdrang einschränkt?“ oder „Bewegung oder Stillsitzen?“ oder „Bewegung im Alltag unterstützen“) für einen thematischen Elternabend, um über dieses wichtige Thema mit den Eltern ins Gespräch zu kommen.
Helia Schneider, Fortbildnerin Elementarpädagogik, http://www.helia-schneider.de
Heike Baum –
Dieser Film macht deutlich wie eng Bewegung und Wahnehmung mit dem Lernen verbunden ist.
Bewegung ist der Schlüssel zum Lernen heißt es und dies wird durch ganz unterschiedliche Pespektiven aufgezeigt.
Wichtig und spannend finde ich die beiden Aspekte
– wie der soziale Nahbereich der Kinder, die Bewegung fördern oder hemmen kann und
– wie die geschlechtsspezifischen Bewegungsanforderungen an Jungen und Mädchen von diesen auch beantwortet werden. Schllicht geagt die Jungen toben, die Mädchen backen im Sandkasten Kuchen.
Ist Ihnen schon einmal der Gedanke gekommen, dass Bewegunsförderung sich auch ausdrückt darüber ob den Mädchen in der Kita Turnschuhe (wie den Jungs) oder Riemchensandalen angeboten werden?
Und es gibt noch weitere Highlights in dem Film. So beantwortet er Fragen:
wie Bewegungsangebote im Alltag den Kindern unkompliziert angeboten werden können und wir sehen, wie einfach es ist, zum Beispiel auch in schmalen Fluren Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen.
Der Film beantwortet praxisnah die Fragen, wie in der Kita Bewegungsförderung und Wahrnehmung angeboten werden können und stellt durch Experten den theoretischen Hindergrund gut verstädnlich zur Verfügung. So eignet sich der Film nicht nur für Teamtage und Fortbildungen sondern auch für Elternabende wenn es um das Thema Bewegung geht.
Da einzelne Kapitel ausgewählt werden können ist es möglich sich mit einzelnen Aspekten des Films auseinanderzusetzen. So kann auch in der Teramsitzungoder am Elternabende eine Stunde für – zum Beispiel – das Thema “Bewegung und soziale Interaktionen” verwendet werden.
Im Bonusmaterial findet sich ein für das Thema nochmals bereicherndes Interview mit Ewelina Jenczewski, Leiterin der Kita Nesthüpfer sowie ein Interview indem Steffi Thon und Erika Gerwig von ihrer Motivation für den Film erzählen.
Dieser Film verdient das Prädikat WERTVOLL
Heike Baum, Fortbildnerin Elementarpägagogik, http://www.heike-baum.de
Dipl. Pädagogin Lorena Rautenberg –
Ein Auszug aus der Rezension auf Socialnet: “Der Film ist eingängig und leicht verständlich, schön bebildert und mit einfachen, alltäglichen Beispielen gestaltet, so bietet er einen Zugang zu pädagogischen Fragestellungen auch für Gruppen, die sicher kein (Fach-)Buch zu Hand nehmen würden.” Die komplette Rezension können Sie hier lesen: http://www.socialnet.de/rezensionen/26306.php